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Die Liste der Hausaufgaben ist lang

Bei der Digitalisierung der Verwaltung hat jedes Bundesland sein Päckchen zu tragen

Von Jana Ballweber

Die Bundesregierung legt bei der Digitalisierung von Deutschlands Verwaltung ihre Priorität auf 15 besonders wichtige Punkte. Diese sogenannten Fokusleistungen bestehen jeweils aus vielen Einzelprojekten, die alle einzeln digitalisiert werden müssen. Jede Leistung muss vier Etappen erreichen. Bei der ersten Etappe, der Konzeption, muss die technische und fachliche Spezifikation abgeschlossen sein, also ein konkreter technischer Bauplan für das digitale Angebot vorliegen. Das sogenannteGo-live, die zweite Etappe, zeigt an, dass mindestens eine Einzelleistung digital verfügbar sein muss. Hier könnte also beispielsweise der Antrag für eine Leistung digital gestellt, die Leistung selbst aber noch analog erbracht werden. Beim dritten Schritt, dem Abschluss der Referenzimplementierung, wird der Onlinedienst mit vollem Leistungsumfang in Betrieb genommen. Nach Schritt Nummer vier, dem Rollout, steht der Onlinedienst dann auch in allen anderen Bundesländern zur Verfügung, die sich für eine Mitnutzung entschieden haben. Die einzelnen Stufen, die das Bundesinnenministerium für die einzelnen Leistungen ausweist, geben aber keine Auskunft darüber, ob die Angebote kommunal in jeder Behörde schon flächendeckend zur Verfügung stehen. Die Informationen wurden aus diesem Grund vom Bundesrechnungshof als „beschönigt“ bezeichnet.

Der Stand bei den 15 Fokusleistungen:

– Ummeldung (Hamburg): Etappe 2

– Wohngeld (Schleswig-Holstein): Etappe 3

– Führerschein (Hessen): Etappe 3

– Elterngeld (Familienministerium/­Bremen): Etappe 3

– Kfz-Zulassung und Um- und Abmeldung (Baden-Württemberg/Kraftfahrtbundesamt): Etappe 3

– Bürgergeld (Hessen/NRW): Etappe 3

– Anlagengenehmigung und -zulassung (Schleswig-Holstein): Etappe 2

– Einbürgerung (Nordrhein-Westfalen): Etappe 3

– Öffentliche Vergabe (Wirtschaft- und Innen­ministerium/Beschaffungsamt/­Bremen): Etappe 3

– Bauvorbescheid und Baugenehmigung (Mecklenburg-Vorpommern): Etappe 3

– Unternehmensanmeldung und -genehmigung (Bremen/Nordrhein-Westfalen): Etappe 2

– Personalausweis (Innenministerium/­Berlin): Etappe 0

– Eheschließung (Hessen/Bremen): Etappe 3

– Unterhaltsvorschuss (Bremen): Etappe 3

– Handwerksgründung (Bremen/NRW): Etappe 3

(Quelle: Dashboard Digitale Verwaltung)

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