: Die Bürgermeister-Reform: So soll sie aussehen
Mehr Aufgaben für die Bezirksverwaltung, weniger Rechte für die bezirkliche Mitbestimmung: Auf diese Kurzformel läßt sich Voscheraus Reformkonzept bringen. Die taz präsentiert die wichtigsten Vorschläge:
Bezirksgliederung: Es bleibt vorläufig bei den Bezirken Altona, Bergedorf, Eimsbüttel, Harburg, Mitte, Nord und Wandsbek. Ausnahme: Der Hafen, er wird der Wirtschaftsbehörde zugeordnet.
Bezirkszuständigkeiten, neu: Aufstellung von Landschafts- und Bebauungsplänen, Erhaltenssatzungen und sonstige städtebauliche Gebote, Verwaltung der Naturschutzgebiete, Jugendhilfe, Aufsicht über staatliche Heime, Ausländermeldeangelegenheiten, Altenhilfe, Stadtteilkultur.
Bezirksversammlung: Sie darf den künftig größeren Geldtopf verwalten, wird jedoch schärfer kontrolliert und hat insgesamt weniger Rechte: Sie darf den Bezirksamtsleiter nicht mehr wählen, sich nicht mehr zu Landesangelegenheiten äußern und muß sich strikter als bisher an Vorgaben des Senats halten.
BezirksamtsleiterIn: Sie wird vom Senat „bestellt“. Die Bezirksversammlung darf zustimmen. Tut sie es nicht, machts der Senat allein.
Bezirkskontrolle: Das bisherige „Evokationsrecht“ des Senats (er darf den Bezirken jede Angelegenheit wegnehmen) wird erweitert. Über seine „Globalrichtlinien“ hinaus, deren Einhaltung die BezirksamtsleiterIn und neu eingeführte Kontrollgremien überwachen, dürfen Senat und Fachbehörden per „Einzelweisung“ in alle Bezirksangelegenheiten hineinregieren. Der Bezirk darf sich darüber beim Senat beschweren.
fm
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