: Die Begründung
Das Kartellamt hat die Fusion von Springer und ProSiebenSat.1 aus drei Gründen abgelehnt:1. Der Fernsehwerbemarkt. Da Springer-Fernsehen wie Bertelsmann (u. a. RTL) über 40 Prozent TV-Marktanteil verfügen würde, befürchtet das Kartellamt ein „wettbewerbsloses Duopol“. Durch Absprachen könnten die vermeintlichen Konkurrenten den Fernsehwerbemarkt untereinander aufteilen. 2. Der Lesermarkt für Straßenverkaufszeitungen. Die Fusion würde die Stellung speziell der Bild in diesem Marktsegment weiter stärken, da durch den Senderkauf zusätzliche Wege zur Bewerbung der Zeitung zur Verfügung stünden. 3. Der Anzeigenmarkt für Zeitungen. Springer hätte durch die Übernahme die Möglichkeit, Werbekampagnen für Produkte abgestimmt über mehrere Medien anzubieten. Das hätte die marktbeherrschende Stellung durch Bild und Welt zementiert.