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Deutschland schließt MigrationsabkommenGeorgien startet Werbekampagne

Asylanträge aus dem EU-Beitrittsland Georgien können in Deutschland leichter abgelehnt werden. Das Land soll seine Bürger darüber mehr informieren.

Hat das Migrationsabkommen auf den Weg gebracht: Innenministerin Nancy Faeser in Tiflis Foto: Irakli Gedenidze/reuters

Tifilis dpa | Deutschland und der EU-Beitrittskandidat Georgien haben eine engere Zusammenarbeit in Migrationsfragen verabredet. Eine Vereinbarung, die Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) und ihr georgischer Amtskollege, Wachtang Gomelauri, am Dienstag in der Hauptstadt Tiflis unterzeichneten, sieht unter anderem Informationskampagnen „über geringe Erfolgsaussichten von Asylanträgen georgischer Staatsangehöriger in Deutschland“ vor. Zudem sind Maßnahmen zur Reintegration zurückgekehrter Migranten geplant.

Bundesbehörden loben Georgien ohnehin bereits für seine Kooperation, die Rücknahme ausreisepflichtiger Staatsbürger aus dem Land funktioniere gut. Aus Sicht des Bundesinnenministeriums war die vergangene Woche im Bundesrat beschlossene Einstufung der ehemaligen Sowjetrepublik als „sicheres Herkunftsland“ ein wichtiger Schritt, weil Klagen gegen einen ablehnenden Asylbescheid dann keine aufschiebende Wirkung haben. Das heißt, die Betroffenen können zwar klagen, müssen aber dennoch gegebenenfalls vor Ende des Gerichtsverfahrens Deutschland verlassen.

Von Anfang Januar bis Ende November haben in Deutschland laut Bundesinnenministerium knapp 9.000 Georgier einen Asylantrag gestellt. In den vergangenen drei Jahren wurde bei georgischen Antragstellern in weniger als einem Prozent der Fälle ein Schutzstatus gewährt.

Eine Abwanderung von georgischen Arbeitskräften nach Deutschland wird von der Regierung in Tiflis ausdrücklich nicht gewünscht. Die nun unterzeichnete Vereinbarung sieht lediglich vereinfachte Prozesse für Saisonarbeiter, deutsche Arbeitsangebote an im Ausland prekär beschäftigte Georgierinnen und Georgier sowie einen verstärkten Austausch von Studierenden, Auszubildenden und Forschern vor.

In den ersten elf Monaten dieses Jahres haben mehr als 304.000 Menschen und damit rund 60 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum erstmals in Deutschland einen Asylantrag gestellt. Hinzu kommen eine Million Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine, die keinen Asylantrag stellen müssen.

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1 Kommentar

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  • Alle Beitrittskandidaten per se sichere Herkunftsländer?

    Zitat: „Asylanträge aus dem EU-Beitrittsland Georgien können in Deutschland leichter abgelehnt werden.“

    Asylanträge aus einem EU-Beitrittsland gehören per definitionem abgelehnt, denn dieser Status impliziert bereits eine Menschenrechtslage nach den Kopenhagener Kriterien: „Beitrittskandidaten sind Staaten, die einen Antrag auf EU-Mitgliedschaft gestellt haben und denen der Europäische Rat (ER) den Kandidatenstatus verliehen hat, da sie bereits die 1993 formulierten Kopenhagener Kriterien erfüllen bzw. weitgehend erfüllen.“ (BMF)



    Kern dieser Kriterien: „Als Voraussetzung für die Mitgliedschaft muss der Beitrittskandidat eine institutionelle Stabilität als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, für die Wahrung der Menschenrechte sowie die Achtung und den Schutz von Minderheiten verwirklicht haben.“ (Europäischer Rat Kopenhagen 21.–22. Juni 1993: Schlußfolgerungen des Vorsitzes)

    Die Anerkennung als politischer Asylant setzt also menschenrechtliche Zustände in dem Herkunftsland voraus, die diesen Kriterien widersprechen. Beitrittskandidaten sind folglich de facto sichere Herkunftsstaaten, widrigenfalls gebührte ihnen nicht dieser Status.