piwik no script img

Deutsche UmweltgesetzgebungKlagerechte der Bürger zu schwach

Gegen Luftverschmutzung oder Bauvorhaben können Bürger klagen. Doch die EU-Kommission urteilt: In Deutschland ist die Position der Kläger ist zu schwach.

BRÜSSEL dpa | Bürger in Deutschland haben laut EU-Kommission zu wenige Klagemöglichkeiten bei Umweltproblemen. Die Brüsseler Behörde bringt Deutschland deshalb vor den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH), wie sie am Donnerstag mitteilte.

Es geht unter anderem um Beschwerden gegen das Ergebnis von Umweltverträglichkeitsprüfungen. Dabei untersuchen die Behörden die Folgen von Bauprojekten für die Umwelt. Bürger können die Ergebnisse vor Gericht anfechten.

Im Frühjahr 2011 hatten die obersten EU-Richter beim EuGH die Klagerechte von Umweltverbänden gestärkt. Deutschland hatte ein wichtiges Umweltgesetz daraufhin im vergangenen November geändert. Die EU-Kommission sieht in der deutschen Gesetzgebung aber weiterhin Mängel, weil sie nicht für Verfahren gilt, die vor einigen Jahren eröffnet oder abgeschlossen wurden.

Die EU-Kommission kritisiert auch, dass Kläger zu wenig Möglichkeiten haben, sich gegen mögliche Verfahrensfehler zu wehren. Denn sie müssten nachweisen, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung ohne diese Fehler andere Ergebnisse geliefert hätte.

Zudem dürften die Gerichte nach deutschem Recht nur Argumente berücksichtigen, die die Kläger frühzeitig im Verfahren angemeldet haben – auch dies sei eine unzulässige Einschränkung. Falls der EuGH die Einschätzung der Kommission teilt, droht Deutschland letztlich eine Geldbuße.

Der drohende Erfolg der AfD bei den kommenden Landtagswahlen zeigt, wie stark rechtsextreme Kräfte inzwischen geworden sind. Gerade jetzt braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit "Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

1 Kommentar

 / 
  • noevil

    Das ist ein wahrhaftig abschreckendes Strafmaß - eine Geldstrafe... Das zwingt die Übeltäter in die Knie.