■ Der Verfassungsschutz und die „Republikaner“: Rassisten bekämpft man nicht mit dem Verfassungsschutz
Jetzt hat es Franz Schönhuber schriftlich: Die „Republikaner“, so die Einschätzung des Verfassungsschutzes, sind keine Verfassungsfeinde. Es gebe lediglich „Anhaltspunkte für rechtsextremistische Bestrebungen“ in der Partei. Mit dieser Einschätzung hat der zuständige Innenminister Kanther (CDU) den „Republikanern“ einen Persilschein ausgestellt. Die können jetzt nicht nur weiterhin ungestraft ihre antisemitische Sülze ablassen, sondern zugleich auch noch darauf hinweisen, daß dies alles auf dem Boden des Grundgesetzes geschieht. Kanther hat aber auch all die vollmundigen Forderungen aus seiner eigenen Partei nach einem Verbot der Schönhuber-Truppe ad absurdum geführt. Denn dafür benötigte man ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das zu prüfen hätte, ob die „Republikaner“ sich außerhalb der Verfassung bewegen. Tun sie aber gar nicht, so die Botschaft von Kanther. Die billigen Verbotsforderungen entpuppen sich so als das, was sie von Beginn an waren: als der Versuch, kurz vor den Bundestagswahlen einen unbeliebten Konkurrenten auf simple Weise loszuwerden, den man selbst erst durch die eigene Politik hochgeschwätzt hat.
Dabei ist die Einschätzung von Kanthers Verfassungsschützern mehr als zweifelhaft. In Hamburg etwa sind die Kollegen zu ganz anderen Schlußfolgerungen gekommen. In Nordrhein-Westfalen sollen führende Funktionäre der Partei an rassistischen Gewalttaten beteiligt gewesen sein. Und Schönhubers eigene jüngste Aussagen über Ausländer, Juden und sonstige imaginäre Volksfeinde lassen sein demokratisches Mäntelchen immer durchsichtiger erscheinen.
Ob die „Republikaner“ nun verfassungsfeindlich sind oder nicht, darf aber gar nicht zur zentralen Frage werden. Unzweifelhaft ist: Es sind Rassisten, die in der Partei das Sagen haben. Antisemitismus zählt zu den zentralen politischen Aussagen von Herrn Schönhuber. Wenn das für einige Christdemokraten noch verfassungskonform ist, ist das ihr Problem. Unser Problem ist es, die Partei politisch zu bekämpfen, und das funktioniert nicht mit dem Verfassungsschutz. Eine Stigmatisierung der „Republikaner“ als Verfassungsfeinde mag im Augenblick nützlich erscheinen, Erfolg verspricht diese Strategie auf Dauer nicht. Um dieses Partei auf Dauer unwählbar zu machen, bedarf es anderer Schritte. Nicht nur die gesellschaftliche Ächtung ist notwendig. Solange die politischen Programme demokratischer Parteien aus Gründen billigsten Populismus die Forderungen Schönhubers kopieren, solange es Demokraten gibt, die in Wahlkämpfen mit den Themen der Rechten die Rechten schlagen wollen, so lange wird diese Partei hoffähig bleiben.
Im übrigen sind wir der Ansicht: Der Verfassungsschutz gehört wegen langjähriger politischer Unfähigkeit und erwiesener Nutzlosigkeit abgeschafft. Die „Republikaner“ gehören in die politische Wüste geschickt. Klaus Hillenbrand
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