: Der Senat spart die Stadt zu Tode
Betr.: „Schifffahrt bald wieder ohne drittes ‘f‚?“ und „Mehr Demokratie scheitert endgültig“ taz vom 16.2.
Es ist nicht zu glauben wie der Staatsgerichtshof mit zweierlei Maß misst und damit auch noch Recht im Namen des Volkes sprechen will. Den Gegnern der Rechtschreibreform billigt es zu, daß sie ein Volksbegehren starten können, und der Bürgerinitiative „Mehr Demokratie“ wird dieses Recht abgesprochen. Die sogenannte Rechtschreibreform vereinfacht nichts und nützt niemandem. Zurecht fordern die Initiativen, dass einfache Mehrheiten bei Gesetzesänderungen zählen sollen, wie es bei Wahlen üblich sind.
Der Bremer Senat spart diese Stadt zu Tode. Der Artikel 28 Grundgesetz gehört geändert. Es ist nicht im Sinne der Mehrheit, dass die Bürgerschaft den kulturellen und sozialen Bereich der Vernichtung preisgibt. Wir BürgerInnen sollten das Recht haben, mit unseren Stimmen diese Entwicklung zu stoppen. Es geht darum, daß nicht mehr wenige noch reicher werden auf unsere Kosten. Artikel 14 Grundgesetz sagt in Abschnitt 2 „Eigentum soll dem Wohle aller dienen“. Die Entscheidungen der Bürgerschaft widersprechen dem und zerstören das öffentliche Leben. Deswegen sollte u.a. dagegen ein Volksbegehren zulässig sein. Die Bürgerinitiative „Mehr Demokratie“ verdient unseren Respekt und unsere Unterstützung. Die Abgeordneten werden von den BürgerInnen gewählt. Sie dürften ihr Mandat gar nicht erst antreten, wenn in ihren Augen die WählerInnen „unmündig“ sind. Bettina Fenzel
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