Der SV Wilhelmshaven will zurück: Der Kampf geht weiter

Der kleine SV Wilhelmshaven gibt im Streit um seinen Zwangsabstieg nicht auf. Das Bremer Landgericht machte aber keine Hoffnungen auf Rückkehr in die Regionalliga.

Ziemlich ramponiert ist der einst so stolze SV Wilhelmshaven. Foto: birdy/photocase.de

BREMEN taz | Elf Jahre der Auseinandersetzung, ein juristischer Kampf durch alle Instanzen, eine BGH-Entscheidung – und noch immer ist kein Ende in Sicht: Der Streit zwischen dem Wilhelmshavener SV und dem Norddeutschen Fußball-Verband ist immer noch nicht beigelegt. Vor dem Bremer Landgericht hat gestern ein Gütetermin stattgefunden, bei dem es um die Klage des WSV gegen den Norddeutschen Fußball-Verband auf Wiederzulassung in die Regionalliga Nord ging.

Diese Hoffnung hat die Kammer unter dem Vorsitzenden Richter Ingo Behrens gestern vorerst zerstört: Die Kammer sehe, so der Richter, „erhebliche Probleme für die Klägerseite“. Eine „Naturalrestitution“, also das Wiederherstellen des ursprünglichen Zustands, sei schadensrechtlich kaum möglich. Die Klägerseite müsste beweisen, dass sie ohne den auf Betreiben der Fifa vom NFV verfügten Zwangsabstieg nicht abgestiegen wäre. Und das sei im Prinzip nicht möglich.

Der Anwalt des WSV Harald Naraschewski hält das für „Quatsch. Schlicht und einfach Quatsch“. Er ist der Meinung: „Wenn Sie in der Winterpause einer Mannschaft sagen, ihr steigt zwangsweise ab, dann führt das zu einer Wettbewerbsverzerrung.“ Die Spieler seien demotiviert gewesen, der NFV habe diesen Zustand erst herbeigeführt. Das führe zu einer Beweislast­umkehr: Vielmehr müsse jetzt die Beklagte, also der Verband, beweisen, dass der WSV sowieso abgestiegen wäre.

Hintergrund des seit Jahren andauernden Rechtsstreits ist die Verpflichtung des italienisch-argentinischen Spielers Sergio Sagarzazu in der Saison 2006/2007. Als dieser den WSV nach kurzer Zeit wieder verließ, forderten zwei seiner früheren argentinischen Vereine insgesamt rund 160.000 Euro Ausbildungsentschädigung vom WSV.

Diese Entschädigung ist nach Fifa-Richtlinien eigentlich dafür gedacht, kleine Vereine davor zu schützen, dass größere – und solventere – ihnen die besten Spieler wegkaufen. In diesem Fall aber forderten nun die Großen Geld vom kleinen Wilhelmshavener SV.

Der WSV zahlte nicht, woraufhin die Fifa über den DFB Druck auf den Norddeutschen Fußball-Verband ausübte. Die Wilhelmshavener wurden zum Ende der Saison 2013/14 wie von oben gewünscht aus der viertklassigen Regionalliga Nord ausgeschlossen und stürzten daraufhin ab. Inzwischen spielen sie in der siebtklassigen Bezirksliga Weser-Ems II.

Dennoch beweisen sich die Friesländer seitdem als echte Kämpfernaturen und klagten sich durch alle Instanzen. Der Bundesgerichtshof schließlich gab ihnen höchstinstanzlich Recht, aus formalen Gründen: Der Zwangsabstieg war unrechtmäßig. Davon können sie sich nun allerdings auch nichts kaufen.

Dass die nun im Schadensersatz-Verfahren zuständige Kammer am Landgericht nach so vielen Jahren keine Aussicht auf Wiedereinstieg in die Regionalliga sieht, heißt nicht, dass der WSV keinen Anspruch auf Schadensersatz hätte. In Frage kommen Geldzahlungen etwa für entgangene Sponsorengelder. Andere Entscheidungen der Instanzen aus dem vorangegangenen Rechtsstreit seien für diese Kammer nicht bindend, so der Vorsitzende Richter.

Er regte an, dass sich Verein und Verband bis Mitte Januar noch einmal zusammensetzen und verhandeln. Die Erwartungen des WSV dabei formuliert Anwalt Naraschewski so: „Dass wir so viel Geld bekommen, dass wir den Aufstieg in die Regionalliga wieder schaffen können.“ Kommt es zu keiner Einigung, geht das juristische Tauziehen weiter: „In einem Rechtsstreit will ich nur eine Instanz gewinnen: nämlich die letzte.“

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