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Der MiethaiMieterwechsel stehen WGs zu

Sylvia Sonnemann ist Juristin und Geschäftsführerin bei Mietern helfen Mietern

Wird eine Wohnung an eine Wohngemeinschaft vermietet, können Mieter einen Anspruch darauf haben, einzelne Mieter auszuwechseln. So entschied am 23. März diesen Jahres das Landgericht Berlin (Az. 65 S 314/15). Urteile zu entsprechenden Fällen sind zwar rar, aber in der Regel eindeutig.

So haben die Landgerichte Berlin, Frankfurt am Main und Hamburg geurteilt, dass Mietern einer Wohngemeinschaft auch ohne eine ausdrückliche Regelung im Mietvertrag das Recht zusteht, beim Ausscheiden eines WG-Mitglieds ein neues Mitglied in den Vertrag aufzunehmen. Ziehen mindestens drei Personen ein, die vorher nicht zusammengewohnt haben, indiziere dies bereits den Charakter einer Wohngemeinschaft. Kommen weitere Aspekte hinzu, wie das junge Alter der einziehenden Mieter oder fehlende familiäre Beziehungen oder der Umstand, dass alle Mieter studieren, dann sei eine WG-Konstellation für den Vermieter eindeutig erkennbar.

Ablehnen kann der Vermieter den Austausch eines Hauptmieters, wenn in der Person des einziehenden Mieters ein wichtiger Grund vorliegt, der dagegen spricht. Ein solcher kann bei fehlender Solvenz des neuen Mieters gegeben sein oder dann, wenn der Mieter dem Vermieter aus persönlichen Gründen nicht zumutbar ist.

Es gibt sie also noch, die gute alte WG, noch dazu mit besonderen Rechten in Mietrecht. Die in der Beratung immer wieder auftauchende Situation, dass über einige Zeit Mieterwechsel vom Vermieter akzeptiert werden, dann aber die Zustimmung zum Mieterwechsel verweigert wird, weil man nicht mehr an eine WG vermieten wolle, müssen Mieter nicht hinnehmen.

Gleiches gilt, wenn der Vermieter eine horrende Wechselpauschale verlangt oder nur bei einer empfindlichen Mieterhöhung einem Wechsel zustimmen würde. Ist für den Vermieter erkennbar gewesen, dass er an eine Wohngemeinschaft vermietet hat, bei der Mieterwechsel zu erwarten sind, können Mieter mit Blick auf das oben zitierte Urteil mit sehr guten Aussichten den Anspruch gerichtlich durchsetzen.

Mieter helfen Mietern, Bartelsstraße 30, 20357 Hamburg, ☎040/43 13 94-0

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