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Der Kompaß durch den Hamburger ABM-Dschungel

ABM-Stellen: 1988 waren es in Hamburg noch 5 620 Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, 1994 nur noch 2 409. Da das Arbeitsamt die Träger zu drastischen Kürzungen aufforderte – deswegen sind auch ABM-Gelder übrig –, werden es auch 1995 nicht mehr werden.

ABM-Finanzierung: 75 Prozent trägt der Bund über das Arbeitsamt, 25 Prozent werden aus Landesmitteln bestritten.

ABM-Kürzung: Die Bundesregierung hat die ABM-Förderung zum Januar 1995 um 10 Prozent gekürzt. Damit bekommt beispielsweise ein ABM-Beschäftigter rein rechnerisch statt 2 000 Mark nur noch 1 800 Mark. Aber: Die zehnprozentige Kürzung ist nur für die Bundesmittel (75 Prozent) vorgeschrieben. Das Land muß nicht mitsparen. Beispiel: Bei 2 000 Mark ABM-Bezahlung trägt der Bund 1 500 Mark, das Land 500 Mark. Nach der Kürzung zahlt das Arbeitsamt 1 350 Mark. Bliebe Hamburg bei seinen 500 Mark und würde nicht mitsparen, kämen immerhin 1 850 Mark Entgelt heraus. Branchendifferenzierung: Seit Januar müssen die Arbeitsämter ABM-Beschäftigten 90 Prozent des „branchenüblichen“ Lohns oder Gehalts bezahlen. Vorher orientierte man sich an den Tarifen BAT (Angestellte) oder MTL (Arbeiter). Das bedeutet: Während die ABM-Kräfte, die im Baugewerbe arbeiten (meistens Männer) erheblich besser verdienen als vorher (90 Prozent von knapp 4 000 Mark brutto), bekommen die ABM-Beschäftigten im Textil- oder Gaststättenbereich (meistens Frauen) weniger (90 Prozent von etwa 2 000 Mark brutto).

ABM-Tarifvertrag: Gewerkschaften und freie Träger wollen einen Tarifvertrag speziell für ABM-Beschäftigte. Danach würden alle ABM-Beschäftigten eine Durchschnittsbezahlung der Branchen erhalten, also etwa 2 800 Mark. sim

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