: Der Grenzsteuersatz
betr.: „Eigentlich geht’s gegen die Schweiz“ (Steueramnestie), Kommentar von Dietmar Bartz, taz vom 17. 12. 02
Herr Bartz macht einen Fehler in seiner Argumentation: Für die Versteuerung von Kapitalerträgen ist in der Regel der Grenzsteuersatz und nicht der Durchschnittssteuersatz zuständig. Denn die meisten Kapitalerträge werden zusätzlich zu einem anderen Einkommen erzielt. Sie sind also mit dem Steuersatz für das hinzukommende Einkommen, also dem Grenzsteuersatz, zu versteuern. Der Grenzsteuersatz liegt vermutlich bei den meisten Steuerpflichtigen, die ein Kapitaleinkommen über dem Sparerfreibetrag haben, bei 40 % und darüber, auch wenn der Steuerberater sich viel Mühe gegeben hat. Wer es sich leisten kann, Geld in die Schweiz zu transferieren, wird auf jeden Fall mit über 40 % Steuerabzug rechnen, in den meisten Fällen dürfte sogar der Spitzensteuersatz von 48,5 % der zur Anwendung kommende Grenzsteuersatz sein. GERHARD FRIEDE, Warthausen
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