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Archiv-Artikel

Der GAL-Entwurf

Der GAL-Gesetzentwurf zur Regelung von Kinderlärm soll für Spielplätze, Kindergärten und Schulen gelten. Er stellt klar, dass solche Anlagen möglichst in der Nähe der Wohnorte von Kindern errichtet werden sollen, eine Verlagerung in Gewerbegebiete also nicht in Frage kommt. In § 3 des Entwurfs wird der Grundsatz aufgestellt, dass „Kinderlärm grundsätzlich unvermeidbar und in der Regel als sozial adäquat und ortsüblich hinzunehmen ist, soweit die Einrichtung die Wohnnutzung in dem betroffenen Gebiet ergänzt“. Zum Schutz der Nachbarn können die Behörden jedoch verschiedene, dem Einzelfall angemessene Auflagen erlassen.  taz