: Der Ausländer- beauftragte rät:
■ Einreisebestimmungen innerhalb der Festung Europa
Für die Staatsangehörigen der meisten Nicht-EG-Länder gilt eine Visumpflicht. Das Visum ist auch notwendig, wenn der in Frage kommende Staatsangehörige in einem der EG-Länder lebt und arbeitet. Folgende Unterlagen muß ein Berliner Türke für ein Besuchsvisum zum Beispiel nach Frankreich bei der französischen Botschaft in Berlin vorlegen:
—eine Einladung aus Frankreich, die vom Rathaus oder der Polizei des Wohnorts beglaubigt worden ist oder
—eine Hotelbuchung beziehungsweise Reiseanmeldung (plus Quittung)
—Reisepaß mit Aufenthaltserlaubnis (beide mindestens noch sechs Monate gültig)
—Arbeitsbescheinigung oder letzte Lohnabrechnung (für Arbeitnehmer)
—finanzielle Garantie: letzter Kontoauszug, Steuerbescheid (für Selbständige)
—Sparbuch oder Stipendium (für Studenten).
Wenn aber der Ehepartner die Staatsangehörigkeit eines der EG- Länder besitzt, sind nur Heiratsurkunde und Personalausweis oder Paß (Original) des Ehepartners vorzulegen. Das Visum wird dann gratis ausgestellt.
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