Deniz Yücel in türkischer Haft: Kontakt nach sieben Wochen
Am Dienstag soll Deutschland endlich konsularischen Zugang zum „Welt“-Korrespondent Deniz Yücel erhalten. Das wurde Außenminister Gabriel mündlich bestätigt.
BERLIN dpa | Rund sieben Wochen nach der umstrittenen Festnahme des deutsch-türkischen Journalisten Deniz Yücel in Istanbul bekommt die deutsche Botschaft erstmals Zugang zu dem Inhaftierten. Außenminister Sigmar Gabriel (SPD) sei am Montagmorgen offiziell per Verbalnote bestätigt worden, „dass wir morgen endlich Zugang zu Deniz Yücel erhalten werden, um uns nach schweren Tagen der Haft von seinem Wohlbefinden zu überzeugen“, teilte ein Sprecher des Auswärtigen Amtes in Berlin mit.
Gegen den Welt-Korrespondenten war am 27. Februar Haftbefehl erlassen worden. Der 43-Jährige war vor der Verhaftung zunächst 13 Tage in Polizeigewahrsam.
Dem Journalisten werden Volksverhetzung sowie Terrorpropaganda für die verbotene kurdische Arbeiterpartei PKK und die von Ankara geächtete Gülen-Bewegung vorgeworfen. Ankara macht diese für den gescheiterten Putsch im Juli 2016 verantwortlich.
Der türkische Ministerpräsident Binali Yildirim hatte nach Angaben des Auswärtigen Amts Anfang März der Bundesregierung zugesagt, dass deutsche Botschaftsmitarbeiter Zugang zu Yücel erhalten – dieser wurde aber zunächst nicht gewährt. Die Türkei ist auch nicht dazu verpflichtet, eine konsularische Betreuung zu gewähren, weil Yücel nicht nur deutscher, sondern auch türkischer Staatsbürger ist.
Der Journalist hatte sich im Februar selber ins Polizeipräsidium in Istanbul begeben, weil nach ihm gefahndet worden war. Seine Anwälte haben inzwischen vor dem Verfassungsgericht in Ankara Widerspruch gegen den Haftbefehl eingelegt – es ist die letzte nationale Instanz.
Außenminister Sigmar Gabriel (SPD) hatte den Umgang der Türkei mit Yücel am Wochenende als „rechtsstaatlich und politisch inakzeptabel“ kritisiert. Dem Spiegel sagte Gabriel: „Man muss ja fast annehmen, dass Yücel der türkischen Führung als politischer Spielball in einem schmutzigen Wahlkampf dient.“ Das stehe nicht im Einklang mit europäischen Werten.
Leser*innenkommentare
Stefan Mustermann
Wenn der nationale Gerichtsweg ausgeschöpft wurde, dann muss man vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte jedenfalls klagen. Wenn aber Herr Yücel vor dem EMRK-Gericht freigesprochen wird, würde es noch lange nicht heißen, dass er in so einem Land wie Türkei freigelassen wird.
Stefan Mustermann
„Dem Journalisten werden Volksverhetzung sowie Terrorpropaganda für die verbotene kurdische Arbeiterpartei PKK und die von Ankara geächtete Gülen-Bewegung vorgeworfen.“
Verwechselt da Herr Erdogan – unabsichtlich oder vorsätzlich - etwas mit der einfachen Kritik nicht?
Denn:
Gem. Art. 301 (Herabsetzung der türkischen Nation, des Staats der Republik Türkei, der Institutionen des Staates und seiner Organe), Absatz 3: „Meinungsäußerungen, die mit der Absicht der Kritik erfolgt sind, stellen keine Straftat dar.“