piwik no script img

Deniz Yücel in türkischer HaftKontakt nach sieben Wochen

Am Dienstag soll Deutschland endlich konsularischen Zugang zum „Welt“-Korrespondent Deniz Yücel erhalten. Das wurde Außenminister Gabriel mündlich bestätigt.

In Deutschland setzen sich viele für die Freilassung von Deniz Yücel und weiteren Journalisten ein Foto: dpa

Berlin dpa | Rund sieben Wochen nach der umstrittenen Festnahme des deutsch-türkischen Journalisten Deniz Yücel in Istanbul bekommt die deutsche Botschaft erstmals Zugang zu dem Inhaftierten. Außenminister Sigmar Gabriel (SPD) sei am Montagmorgen offiziell per Verbalnote bestätigt worden, „dass wir morgen endlich Zugang zu Deniz Yücel erhalten werden, um uns nach schweren Tagen der Haft von seinem Wohlbefinden zu überzeugen“, teilte ein Sprecher des Auswärtigen Amtes in Berlin mit.

Gegen den Welt-Korrespondenten war am 27. Februar Haftbefehl erlassen worden. Der 43-Jährige war vor der Verhaftung zunächst 13 Tage in Polizeigewahrsam.

Dem Journalisten werden Volksverhetzung sowie Terrorpropaganda für die verbotene kurdische Arbeiterpartei PKK und die von Ankara geächtete Gülen-Bewegung vorgeworfen. Ankara macht diese für den gescheiterten Putsch im Juli 2016 verantwortlich.

Der türkische Ministerpräsident Binali Yildirim hatte nach Angaben des Auswärtigen Amts Anfang März der Bundesregierung zugesagt, dass deutsche Botschaftsmitarbeiter Zugang zu Yücel erhalten – dieser wurde aber zunächst nicht gewährt. Die Türkei ist auch nicht dazu verpflichtet, eine konsularische Betreuung zu gewähren, weil Yücel nicht nur deutscher, sondern auch türkischer Staatsbürger ist.

Der Journalist hatte sich im Februar selber ins Polizeipräsidium in Istanbul begeben, weil nach ihm gefahndet worden war. Seine Anwälte haben inzwischen vor dem Verfassungsgericht in Ankara Widerspruch gegen den Haftbefehl eingelegt – es ist die letzte nationale Instanz.

Außenminister Sigmar Gabriel (SPD) hatte den Umgang der Türkei mit Yücel am Wochenende als „rechtsstaatlich und politisch inakzeptabel“ kritisiert. Dem Spiegel sagte Gabriel: „Man muss ja fast annehmen, dass Yücel der türkischen Führung als politischer Spielball in einem schmutzigen Wahlkampf dient.“ Das stehe nicht im Einklang mit europäischen Werten.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

2 Kommentare

 / 
  • Wenn der nationale Gerichtsweg ausgeschöpft wurde, dann muss man vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte jedenfalls klagen. Wenn aber Herr Yücel vor dem EMRK-Gericht freigesprochen wird, würde es noch lange nicht heißen, dass er in so einem Land wie Türkei freigelassen wird.

  • „Dem Journalisten werden Volksverhetzung sowie Terrorpropaganda für die verbotene kurdische Arbeiterpartei PKK und die von Ankara geächtete Gülen-Bewegung vorgeworfen.“

     

    Verwechselt da Herr Erdogan – unabsichtlich oder vorsätzlich - etwas mit der einfachen Kritik nicht?

     

    Denn:

     

    Gem. Art. 301 (Herabsetzung der türkischen Nation, des Staats der Republik Türkei, der Institutionen des Staates und seiner Organe), Absatz 3: „Meinungsäußerungen, die mit der Absicht der Kritik erfolgt sind, stellen keine Straftat dar.“