Demonstrationsrecht: Bannmeile für Schlachthofkritiker
Angebliches Störerpotenzial: Die Gemeinde Wietze verhängt Aufenthaltsverbote gegen fünf Aktivisten. Die wollen nun gegen den Grundrechts-Eingriff klagen.
HANNOVER taz | Bis zu 7.000 Menschen kamen am vergangenen Samstag zum Mega-Schlachthof im niedersächsischen Wietze und protestierten gegen Massentierhaltung und industrielle Landwirtschaft. Mindestens fünf Schlachthofgegner waren aber ausgeschlossen: Die Gemeinde Wietze hatte ihnen ein Aufenthaltsverbot erteilt. Jetzt wollen die Betroffenen beim Verwaltungsgericht Lüneburg Klage gegen das Verbot einreichen.
400 Euro Zwangsgeld oder Ersatzzwangshaft droht die Gemeinde ihnen an, sollten sie die Bannmeile betreten. Es sei damit zu rechnen, dass die Fünf „in nächster Zeit versuchen werden, als massive Störer in unmittelbarer Nähe des Geflügelschlachthofs aufzutreten“, heißt es in der Begründung, die der taz vorliegt. Und Störungen hat es in Wietze durch „militante Tierschützer“ in den vergangenen Jahren zahlreiche gegeben, wie Nicole Jürgensen, Vertreterin von Bürgermeister Wolfgang Klußmann (CDU), es formuliert.
2009 gründete sich vor Ort eine Bürgerinitiative gegen die Pläne der Celler Land Frischgeflügel GmbH, in Wietze Europas größten Geflügelschlachthof mit einer Kapazität von 2,6 Millionen getöteten Hähnchen pro Woche zu bauen. 60 Millionen Euro steckte Investor Franz-Josef Rothkötter in das Projekt, 6,5 Millionen Niedersachsens einstige schwarz-gelbe Landesregierung. Die BI Wietze zählte zeitweise rund 1.500 Mitglieder, bundesweit machte der Schlachthof Schlagzeilen. Demos, Mahnwachen oder Besetzungen des Baugeländes gehören seitdem zum Dorfalltag.
„Immenser Schaden“ sei durch die Proteste entstanden, sagt Jürgensen von der Gemeinde – wegen der Polizeieinsätze auch „für die Gesamtgesellschaft und die Steuerzahler“. Um am Wochenende eine friedliche Versammlung zu gewährleisten, habe man vorab das Aufenthaltsverbot gegen fünf Personen verhängt. Und das gleich für so lange wie möglich: Sechs Monate bis Ende Februar 2014, so wie es maximal zulässig ist. Die Verbannten seien als Protestler „besonders aufgefallen“, gar „bundesweit polizei- wie gerichtsbekannt“, sagt sie und beruft sich auf Gefahrenprognosen der Polizei Celle. Darin werden ihnen Bagatelldelikte wie Hausfriedensbruch, Widerstand gegen Polizeibeamte oder Blockadeaktionen wie Anketten angelastet.
Verurteilt worden sei keiner, hält Jörn M., einer der Betroffenen, dem entgegen. „Alle Verfahren sind eingestellt worden“, sagt er. Den Eingriff in seine Versammlungsfreiheit werde er nicht hinnehmen, kündigt M. an. „Wir lassen uns nicht kriminalisieren, denn unser Protest gegen Rothkötters Schlachtfabrik ist angesichts der dortigen alltäglichen, systematischen Gewalt an Hühnern unabdingbar.“
Die Hamburger Rechtsanwältin Ingrid Witte-Rohde spricht von einer „dürftigen Prognose“, auf der die Gefährdungseinstufung der Betroffenen fuße. Ein Aufenthaltsverbot sei nicht gerechtfertigt, so Witte-Rohde, die mit ihrer Kollegin Britta Eder für Jörn M. und die anderen Vier die Klage gegen das Verbot vorbereitet. Einem ihrer Mandanten werde gar ein rechtskräftiger Freispruch vom Vorwurf des Hausfriedensbruchs als vermeintliche Straftat angelastet.
„Das Vorgehen der Gemeinde Wietze ist offensichtlich rechtswidrig“, sagt sie. Das Verbot sei allein schon „terminlich so abgepasst“, dass die Betroffenen beispielsweise an der Großdemo nicht teilnehmen konnten. „Aufenthaltsverbote sollen den Behörden ermöglichen, Straftaten zu verhindern“, erklärt sie. Es sei aber nach gängiger Rechtsprechung nicht zulässig, damit die Teilnahme an einer Versammlung zu unterbinden.
„Wir warten die Klage ab“, heißt es unterdessen aus der Gemeinde Wietze. Bei den Eingriffen in das Versammlungsrecht und in das Grundrecht auf Freizügigkeit sei der „Abwägungsprozess wichtig“, erklärt dort Bürgermeistervertreterin Jürgensen zwar. Und gibt sich unbeirrt: Im Fall der fünf Verbannten aber sei die „Gefahrenprognose entsprechend“.
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