Delmenhorster „Todespfleger“: Weitere Mordopfer gefunden
Niels H.wurde wegen dreifachen Mordes verurteilt – dabei hat der Krankenpfleger mindestens 21 Menschen getötet. Und die Ermittlungen laufen weiter.
Der heute 39-Jährige hatte in dem Prozess gestanden, zwischen 2003 und 2005 rund 90 Kranken des Klinikums eine Überdosis des Herzmittels Gilurytmal gespritzt zu haben, dass Ajmalin enthält und zu tödlichen Herzrhythmusstörungen führen kann. Motiv war offenbar Geltungssucht: Niels H., der bei seinen Taten den Alarm zur Überwachung der Patienten ausschaltete und ein Gegenmittel für Gilurytmal in der Tasche hatte, wollte mit vorgeblich guten Kenntnissen im Bereich der Reanimation glänzen. „Er war ein begeisterter Retter“, sagte ein früherer Oberarzt des Klinikums vor Gericht.
Gemordet haben will der Pfleger nur auf der Intensivstation in Delmenhorst. Zwar liefen bereits 2005 Ermittlungen wegen versuchten Totschlags gegen ihn – von Juli bis September saß er sogar im Gefängnis. Trotzdem konnte H. seinen Beruf danach noch vier weitere Jahre ausüben – und hatte so die Chance zu weiteren Morden. Der Krankenpfleger arbeitete in einem Altenheim in Wilhelmshaven. Ehrenamtlich half er immer wieder im Rettungsdienst aus, fuhr also in Krankenwagen mit.
„Insgesamt untersuchen wir über 200 Verdachtsfälle“, bestätigte eine Sprecherin der Soko der taz. Auch das Klinikum Oldenburg, wo H. vor seiner Delmenhorster Zeit arbeitete, steht heute im Visier der Polizei. Anhand von Krankenakten identifizierte ein Gutachter zwölf verdächtige Todesfälle. Ein Ende der Untersuchung ist nicht in Sicht. „Es handelt sich um ein laufendes Ermittlungsverfahren“, so die Soko-Sprecherin. „Das gesamte Leben von Herrn H. wird umfänglich untersucht.“
Zuvor aber waren die Strafverfolgungsbehörden lange untätig geblieben. Die Rechtsanwältin Gaby Lübben, die rund 40 Angehörige der Opfer von Niels H. vertritt, dachte laut darüber nach, ob zögerlich ermittelt wurde – um „Schadenersatzansprüche vom Klinikum Delmenhorst abzuwenden“. Schließlich sei schon 2005 nachweisbar gewesen, dass sich die Todesfälle auf der dortigen Intensivstation während der Dienstzeit von Niels H. verdoppelt hatten.
„Menschlich nicht nachvollziehen“ kann Lübben deshalb, dass das Oberlandesgericht Oldenburg nicht wegen Verschleppung der Ermittlungen gegen einen ehemals zuständigen Oberstaatsanwalt vorgehen will. „Es bleibt ein Geschmäckle“, sagt die Anwältin: Der Jurist ist mittlerweile Richter am Landgericht – in Oldenburg.
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