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Deiche und Naturschutz

Wer wertvolle Biotope „erheblich oder nachhaltig“verändert, muß dafür einen Ausgleich schaffen. So steht es im Bundesnaturschutzgesetz. Eine Deich-erhöhung und die daraus folgende Einengung des Vorlandes sind – daran zweifelt niemand – eine solche Änderung. Aber: Sie muß nicht ausgeglichen werden. Denn eine Ausnahmeklausel im Hamburger Naturschutzgesetz besagt, daß umweltschädliche Folgen von Hochwasserschutz-Maßnahmen nicht ausgeglichen werden müssen.

Die Naturschutzverbände und selbst Mitarbeiter der Behörden halten diese Regelung für verfassungswidrig, da sie dem Bundesnaturschutz-Gesetz widerspreche. Der Naturschutzbund (Nabu) hat deshalb eine Klage gegen die Stadt angestrengt: Er klagt gegen die Rückverlegung des Zollenspieker Deiches – obwohl er für die Rückverlegung ist. Der Nabu möchte in diesem Verfahren aber bestätigen lassen, daß das Hamburger Gesetz dem Bundesrecht widerspricht. Sollte Hamburg den Umwelt-Freibrief für Hochwasserschutz-Bauten streichen müssen, müßte die Stadt unter anderem für den Ausbau des Hafens in Altenwerder erhebliche Ausgleichsmaßnahmen leisten. fis

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