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Debatte um geplante AusgangssperreDeutliche Kritik aus Berlin

Der Berliner Senat bezweifelt, dass eine Ausgangssperre ab einem Inzidenzwert von 100 rechtlich haltbar ist. Juristen sehen das ähnlich kritisch.

In Berlin eigentlich undenkbar: Polizisten kontrollieren die Ausgangssprerre, hier in NRW Foto: dpa

Berlin dpa | Berlin sieht nächtliche Ausgangssperren als Maßnahme zur Eindämmung der Corona-Pandemie weiterhin kritisch. Bei der Senatssitzung am Dienstag habe es eine Diskussion über die beabsichtigten Regelungen des Bundes gegeben, sagte der Senator für Stadtentwicklung und Wohnen, Sebastian Scheel (Linke), im Anschluss.

Beim Thema Ausgangssperre gebe es weiter Zweifel: „Wir sind skeptisch, ob eine solche allgemeine Ausgangsbeschränkung aufgrund eines Inzidenzwerts in der jetzigen Situation rechtlich haltbar ist“, sagte Scheel. Aber die Debatten liefen noch. Man werde sehen, mit welchem Ergebnis.

Die Berliner Bedenken würden aktuell in die Diskussionsrunden zwischen Bund und Ländern eingebracht, so der Senator. Der Regierende Bürgermeister, Michael Müller (SPD) habe vor, im Bundesrat als Chef der Ministerpräsidentenkonferenz zu dem Thema zu sprechen. „Wir brauchen jetzt Klarheit“, betonte Scheel.

Am Montag hatten sich die Regierungsfraktionen von Union und SPD geeinigt, bei den geplanten Ausgangsbeschränkungen nachzusteuern: Bürger sollen das Haus von 22 Uhr abends bis 5 Uhr morgens nur in Ausnahmefällen verlassen dürfen. Bis Mitternacht wäre es aber erlaubt, alleine zu joggen oder spazieren zu gehen. Nach dem ursprünglichen Plan sollten die Ausgangsbeschränkungen schon um 21 Uhr beginnen. Regierungschef Müller hatte die Überlegungen zur Einführung von nächtlichen Ausgangssperren bereits mehrfach kritisiert.

Kritik von Staatsrechtler

Auch aus Brandenburg kam Kritik. Die nächtliche Ausgangsbeschränkung in Brandenburg in Regionen mit hohen Infektionszahlen verstößt nach Ansicht des Staatsrechtlers Thorsten Ingo Schmidt gegen das Grundgesetz. „Das ist ein schwerwiegender Eingriff und er ist verfassungswidrig“, sagte der Potsdamer Wissenschaftler der Deutschen Presse-Agentur.

Die Ausgangsbeschränkung für einen Landkreis oder eine kreisfreie Stadt mit einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 greife in die Freiheit der Person nach Artikel 2 und in die Freizügigkeit nach Artikel 11 ein sowie in die allgemeine Handlungsfreiheit nach Artikel 2. Die Kenia-Koalition verteidigte hingegen das Instrument.

Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) hatte am Samstag ebenfalls von einem schweren Eingriff in die Grundrechte gesprochen. „Diesen Eingriff nehmen wir nur deshalb vor, weil aus unserer Sicht es wichtig ist, die Infektionsdynamik zu bremsen“, sagte er. SPD-Landtagsfraktionschef Erik Stohn betonte am Dienstag, es gehe darum, Mobilität und Kontakte einzuschränken. „Dazu ist es auch wissenschaftlichen Studien zufolge eine geeignete Maßnahme.“

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1 Kommentar

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  • Sofern in meinem Landkreis eine Ausgangssperre verfügt wird, werde ich diese auch von dem dafür zuständigen Gericht (vermutlich dann Bundesgericht, wenn auf Basis eines Bundesgesetzes) überprüfen lassen!

    Maxima et iusta iura protegat!