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Debatte Online-DurchsuchungVerdächtige Sexbomben

Kommentar von Wolfgang Neskovic

Das geplante Gesetz zur "Online-Durchsuchung" von Computern ist verfassungswidrig. Tagebücher und Briefe verdienen nicht weniger Schutz, nur weil sie auf Festplatte lagern.

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6 Kommentare

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  • F
    FinMike

    Dummschwätzereich ist heute nicht nur im Bereich der Rechtspolitik legitim, wo ein Herr Beckstein federführend dabei ist. Auch unser oberster Wirtschaftpolitiker ist dabei nicht ohne:

     

    http://de.youtube.com/watch?v=xSkTv5eJN3I&NR=1

  • TM
    Torben Michaelsen

    Ich hoffe sie werden diesen Kommentar lesen. Sie haben mir den Tag, die Woche und meinen guten Glauben an die Menschheit gerettet.

    Es müsste mehr Journalisten wie sie geben und auch mehr solche Beiträge in Bereichen wie Zeitungen, Rundfunk und Fernsehen um damit auch diejenigen dort draussen zu erreichen die der Meinung sind es ginge sie nichts an.

    Danke.

  • ML
    Matthias Loehr

    Sehr geehrte® Frau (Herr) JvW,

     

    natürlich ist im Artikel das Bestimmtheitsgebot gemeint. Offensichtlich gab es hier einen Übermittlungsfehler. Vielen Dank für den Hinweis.

     

    Matthias Loehr

    Mitarbeiter v. Wolfgang Neskovic

  • J
    JvW

    Meint Herr Neskovic wirklich das "Bestimmungsgebot" mit Bezug auf die schwammige "Verhütung von Straftaten" und nicht das "Bestimmtheitsgebot"?

  • AJ
    Andreas Jahn

    Liebe TAZ-Chefredakteure,

     

    sollte nicht Herr Neskovic Ihren bisherigen angeblichen Rechtsexperten, der meinte, er müsse sich zum Vorratsdatenspeicherungsgesetz äußern, schleunigst ablösen?

     

    MfG

     

    AJ

  • G
    G.G.

    Wie wohltuend, präzise und eloquent.

    Herr Neskovic, ich danke Ihnen.