Debatte Erneuerbare-Energien-Gesetz: Guter Strom zur richtigen Zeit

Zum Jahreswechsel trat das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz in Kraft. Es übersieht die Möglichkeiten der Bioenergien für den Lastausgleich im Stromnetz.

Die Dramatik der Situation war ungewöhnlich, an das Phänomen an sich jedoch werden wir uns gewöhnen müssen - negative Strompreise. Es war am Montag vor Weihnachten 2008, morgens zwischen zwei und fünf Uhr, als der Strompreis am Spotmarkt der Leipziger Börse EEX einen neuen Negativrekord erreichte. Für diese drei Stunden nämlich wurde die Kilowattstunde zu minus 10 Cent gehandelt. Das heißt: Wer in dieser Zeitspanne Strom im Großhandel bezog, bekam ihn nicht nur kostenlos, sondern erhielt auch noch eine satte Prämie obendrauf. Das hatte es in dieser Höhe noch nie gegeben.

Der Hintergrund war offensichtlich: Es blies ein starker Wind in Deutschland, der mehr als 14.000 Megawatt ins Netz drückte. Zugleich standen in vielen Unternehmen die Maschinen still: einige Betriebe hatten konjunkturbedingt verlängerte Weihnachtsferien angeordnet. Und auch sonst war die Nachfrage nach Elektrizität rar, es war schließlich Nacht. Deswegen war plötzlich so viel Strom da, dass es für viele Erzeuger billiger war, den Abnehmern noch Geld zu bezahlen, als die Kraftwerke abzuschalten. Dies betraf vor allem die unflexiblen Atomkraftwerke, die allem Überfluss zum Trotz in diesen Stunden mehr als 12.000 Megawatt einspeisten.

Wenn nun in den nächsten Jahren die Windkraft auf See ausgebaut wird, werden negative Spotmarktpreise häufiger werden. Und mit dem fortschreitenden Ausbau der Photovoltaik werden sich auch sonnige Tage zunehmend auf den Börsenpreis des Stroms auswirken. Im nächsten Sommer können die Solarstromanlagen der Republik in den Mittagsstunden bereits 5.000 Megawatt einspeisen - das entspricht der Leistung von fünf Großkraftwerken. So werden auch sie das Preisniveau des Stroms im Großhandel zeitweise dämpfen.

Für die Stromwirtschaft hat diese Entwicklung erhebliche Konsequenzen: Die planbare Stromerzeugung muss zwingend gegenläufig zum schwankenden Wind- und Solarstrom gefahren werden - was bedeutet, dass auch die speicherbaren Ökoenergien - Biomasse und zum Teil die Wasserkraft - sinnvollerweise vor allem dann eingesetzt werden, wenn Wind und Sonne wenig Erträge bringen.

In diesem Punkt versagt das zum Jahreswechsel in Kraft getretene Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) völlig. Denn auch jene Ökokraftwerke, die einen speicherbaren Energieträger nutzen, erhalten weiterhin rund um die Uhr eine konstante Einspeisevergütung - ob der Strom gerade gebraucht wird oder nicht. Die Erkenntnis, dass Strom zunehmend zu einem Gut mit schwankendem Zeitwert wird, hat auch in das novellierte EEG keinen angemessenen Eingang gefunden.

Nehmen wir zum Beispiel das Biogas. Eine landwirtschaftliche Anlage mit 100 Kilowatt elektrischer Leistung bekommt bei gleichzeitiger Nutzung der Wärme und dem Einsatz von Gülle als Rohstoff eine Vergütung von 18,67 Cent je Kilowattstunde - rund um die Uhr. Der Preis liegt deutlich über dem Marktpreis des Börsenstroms von derzeit knapp 6 Cent in der Grundlast. Und das zu Recht, denn die erhöhte Vergütung macht ja gerade die Förderung der regenerativen Energien aus.

Abwegig aus Sicht des Netzmanagements ist jedoch die konstante Höhe der Vergütung. Denn wenn das EEG die erneuerbaren Energien sinnvoll ins Stromnetz integrieren will, ist es dringend notwendig, die Vergütung von Strom aus speicherbaren Energieträgern zeitlich zu staffeln. Man sollte daher den Landwirten in Zeiten starker Stromnachfrage und hoher Börsenpreise ("Peakload" genannt) 2 bis 3 Cent mehr für ihren Strom geben, zugleich aber in den Nachtstunden die Vergütung in gleichem Umfang kürzen.

Damit erhält der Anlagenbetreiber einen Anreiz, seine Biogasanlage bevorzugt tagsüber laufen zu lassen, wenn die Stromnachfrage größer ist als nachts. Zusätzlich würde er einen kleinen Gasspeicher bauen, um das nachts im Fermenter entstehende Biogas für einige Stunden sammeln zu können. Tagsüber würde er es dann zu besseren Preisen verstromen, und damit erstens seine Einnahmen erhöhen und zweitens auch im Sinne der Stromwirtschaft handeln.

Gleichermaßen muss das Prinzip auf die großen Biomassekraftwerke übertragen werden. Da die Megawatt-Anlagen als industriegleiche Komplexe ohnehin rund um die Uhr überwacht sind, können sie flexibel auf die Anforderungen des Netzes reagieren. Das tun sie aber nur bei Preissignalen: Statt des derzeitigen Fixbetrages von 7,79 Cent je Kilowattstunde für Großanlagen muss eine Einspeisevergütung definiert werden, die sich aus dem aktuellen Spotmarktpreis und einem Förderbetrag zusammensetzt. Die Anlagenbetreiber würden damit ermuntert, nachfragegerechten Strom zu erzeugen und ihre Holzkraftwerke herunterfahren, wenn gerade viel Wind bläst und der Strompreis daher niedrig ist. Bislang haben sie dazu keinen Anlass. Als vor Weihnachten Strom in Hülle und Fülle vorhanden war, liefen die Biomassekraftwerke im Land ungerührt weiter - obwohl der Brennstoff in windarmen und nachfragestarken Zeiten sinnvoller eingesetzt worden wäre.

So könnten durch eine kluge Steuerung der gesamten Bioenergie beachtliche Regelleistungen zusammenkommen. Wenn allein die Biogasanlagen in Deutschland verstärkt zur Abdeckung der Spitzenlast eingesetzt würden, käme schon beim heutigen Anlagenbestand eine Regelleistung von mehr als 1.300 Megawatt zusammen. Das ist mehr als das neue Pumpspeicherkraftwerk im Südschwarzwald bringen soll, das die Schluchseewerke, eine Tochter von RWE und EnBW, im nächsten Jahrzehnt bauen wollen. Anders ausgedrückt: Durch eine kluge Steuerung der Bioenergien wäre das geplante Speicherprojekt überflüssig.

In gleichem Stil sollten auch fossil befeuerte Blockheizkraftwerke in den nächsten Jahren stärker an den Markt herangeführt werden. Wer in seinem Keller beim Heizen auch Strom erzeugt, sollte während der teureren Peakload - das ist die Zeit von 8 bis 20 Uhr - einen Aufschlag pro Kilowattstunde bekommen. Wer nachts einspeist, sollte entsprechend weniger erhalten. Die sinnvolle Höhe des Aufschlags gibt die Strombörse vor: Die Peakload liegt üblicherweise um 2 bis 3 Cent über der Baseload, dem Tagesmittel des Strompreises.

Um Missverständnisse zu vermeiden: Für Solar- und Windkraftanlagen sind zeitabhängige Einspeisevergütungen natürlich abwegig, denn hier gibt es keine Möglichkeit, die Erzeugung zu verlagern. Eine Kilowattstunde Windstrom, die nicht erzeugt wird, ist verloren. Eine Kilowattstunde Biomassestrom, die nicht erzeugt wird, steht hingegen für spätere Zeiten zur Verfügung.

Im Jahr 2011 wird es einen offiziellen Erfahrungsbericht zum neuen EEG sowie zum Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz geben. Schon drei Wochen nach Inkrafttreten der Gesetze ist klar: Sie werden sich dem schwankenden Strommarkt stärker annähern müssen.

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