Debatte EU-Flüchtlingspolitik: Von Solidarität keine Spur
Ehrenamtliche beklagen, dass die Asylverfahren in Griechenland intransparent und diskriminierend sind. Die EU weiß das – und tut nichts.
G enau ein Jahr ist es her, dass der Europäische Rat seinen berüchtigten Flüchtlings-Deal mit der Türkei geschlossen hat. Die darin angekündigte Unterstützung Griechenlands durch die europäischen Staaten lässt allerdings weiter auf sich warten.
Von Solidarität keine Spur: Demnächst sollen Asylsuchende aus anderen EU-Ländern wieder im Wege des Dublin-Verfahrens nach Griechenland zurückgeschickt werden. Die EU-Kommission hält die Zustände in griechischen Flüchtlingslagern für ausreichend.
Die katastrophale humanitäre Situation auf den Inseln ist medial beleuchtet worden, nachdem Anfang des Jahres Campingzelte unter der Schneelast zusammenbrachen. Daraufhin haben Umquartierungen begonnen. Wie aber steht es um die Rechtsstaatlichkeit der Asylverfahren?
Die Initiative „Respekt für Griechenland“ hat selbst keinen Zutritt zum Flüchtlingslager in Moria auf Lesbos. Sie erhielt jedoch Berichte von zwei Juristen, die dort für mehrere Wochen ehrenamtlich tätig waren. Weil diese durch eine kritische Stellungnahme den Zugang für weitere Freiwillige zum Lager nicht erschweren wollen, werden sie hier namentlich nicht genannt. Ihre Innensicht des Lagers legt jedenfalls die Einschätzung nahe, dass sich die Geflüchteten dort einem Asylverfahren gegenübersehen, das aus juristischer Sicht gravierende Mängel aufweist und auf Abschreckung zielt. Flankiert wird es durch ein System der Intransparenz nach innen und nach außen.
Erzwungenes Ausharren
Die griechischen Inseln waren zunächst nur Durchgangsstationen auf dem Weg in andere europäische Länder. Seit Inkrafttreten des Türkei-Deals werden Asylsuchende gezwungen, untätig auf den Inseln auszuharren. Auf Lesbos warten sie nun bis zu einem knappen Jahr allein auf ihre Anhörung. Die Reihenfolge der Bearbeitung ihrer Anträge folgt dabei keinem von außen erkennbaren, nachvollziehbaren System. Sie werden gesammelt und nach Nationalitäten behandelt – unabhängig davon, wie viel Zeit jemand bereits im Lager verbracht hat. Eine Praxis, die diskriminiert und damit die Flüchtlingskonvention verletzt.
Fast alle Betroffenen sind uninformiert über ihre Rechte im Asylverfahren und dessen Ablauf. Sie fühlen sich einem undurchschaubaren System ausgeliefert. Dieses Gefühl wird durch den Aufbau und das Erscheinungsbild der Lager verstärkt. Eine ungehinderte Kommunikation mit der fallbearbeitenden EU-Asylbehörde (EASO) ist für Helfende und Geflüchtete schlicht nicht möglich. Es fehlt Personal sowie ein geordneter Zugang zum EASO-Büro, um etwa in Fällen der Familienzusammenführung Dokumente nachreichen zu können. Öffnungszeiten oder Sprechstunden existieren nicht.
Für alle Anfragen ist man daher auf den guten Willen der Mitarbeiter angewiesen – die sich jedoch hinter Stacheldraht verschanzen. Die Möglichkeit, sämtliche relevanten Gesichtspunkte vorzutragen, essenziell für ein rechtsstaatliches Verwaltungsverfahren, wird so massiv eingeschränkt. Dazu kommt: Bevorstehende Anhörungstermine werden über Lautsprecher bekannt gegeben. Es besteht so die akute Gefahr, einen Termin zu verpassen – was den Prozess weiter in die Länge zieht.
De-facto-Inhaftierungen
Eine weitere Neuerung seit Inkrafttreten des Türkei-Deals sind die besonderen Verfahrensregeln, denen bestimmte Gruppen von Geflüchteten unterworfen werden. Im Rahmen der sogenannten Pilot-Project- oder Fast-Track-Procedures werden Menschen aus Algerien, Marokko, Tunesien, Ägypten, Bangladesch und Pakistan nach ihrer Ankunft standardmäßig in Gewahrsam genommen, was aber aufgrund mangelnder Kapazitäten nur teilweise geschieht. Rationale Kriterien dafür, wer in Gewahrsam genommen wird und wer nicht, scheinen nicht zu bestehen.
Das Vorgehen wird lediglich in griechischer Sprache erklärt – eine De-facto-Inhaftierung, deren Grund die Betroffenen nicht kennen. Die im griechischen Recht vorgesehene Maximaldauer von 25 Tagen, in denen das individuelle Asylgesuch sodann geprüft werden soll, wird dabei regelmäßig überschritten.
Jahrgang 1936, ist Erziehungswissenschaftlerin, ehemalige Vizepräsidentin des Berliner Abgeordnetenhauses und Sprecherin der Initiative Respekt für Griechenland.
Die Praxis knüpft zudem in diskriminierender Weise allein an das Merkmal der Staatsangehörigkeit an. Die Bedrohungslage der Geflüchteten in ihrem Heimatland ist aber von vielen anderen Kriterien wie Ethnie, soziale, wirtschaftliche, politische und religiöse Gruppenzugehörigkeit abhängig.
Eine Zugangsbeschränkung für Moria mag aus Sicherheitsgründen diskutierbar sein. In der vorliegenden Form widerspricht sie aber eindeutig dem Versprechen der EU, ein System flächendeckender Rechtsberatung bereitzustellen, um ein faires Asylverfahren für jede und jeden zu gewährleisten.
Undurchsichtige Verfahren
Von Ausnahmen abgesehen, sind Nichtregierungsorganisationen, die solche Beratung anbieten und auf Anhörungen vorbereiten, gezwungen, dies vor den Lagertoren in der Öffentlichkeit ungeschützt vor Zuhörern zu tun – oder den Ratsuchenden einen zweistündigen Fußmarsch nach Mytilini zuzumuten. Regulären Zugang zum Hotspot erlangt nur, wer ein äußerst kompliziertes und undurchsichtiges Registrierungsverfahren beim Migrationsministerium in Athen durchläuft. So bleibt der Eindruck, dass von den Zuständen im Lager nur gerade so viel nach außen gelangen soll, wie zu Abschreckungszwecken nötig ist.
Diese Schilderungen stehen beispielhaft für die Erosion des europäischen Asylsystems nach Abschluss des Türkei-Deals. Die beschriebenen Missstände wären mit solidarischer Unterstützung Griechenlands durch die EU-Länder leicht behebbar. Zur weiteren Entlastung Griechenlands müssen auch die zugesagten Flüchtlingskontingente im Rahmen des Relocation-Programms von europäischen Ländern ohne weitere Verschleppung aufgenommen werden. Und über eine Wiederaufnahme von Dublin-Abschiebungen sollte gar nicht erst nachgedacht werden.
Sonst steht Griechenland weiter vor einem Dilemma: Schafft es Voraussetzungen in den Flüchtlingslagern, die humanitär und rechtsstaatlich zufriedenstellend sind, sieht es sich einer neuerlichen Überlastung durch Dublin-Rückschiebungen gegenüber.
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