■ Datenweitergabe: Senat stützt Schönbohm
Sozialämter müssen Aufenthaltsdaten von AusländerInnen an die Ausländerbehörde weitergeben. Diese Position vertritt jetzt auch ganz offiziell der Senat. Im Streit zwischen dem Innensenator Jörg Schönbohm (CDU) auf der einen, dem Datenschutzbeauftragten Hans- Jürgen Garstka und einigen SozialstadträtInnen auf der anderen Seite unterstützt der Senat den Innensenator. In einer gestern beschlossenen Stellungnahme zum 97er Bericht des Datenschutzbeauftragten heißt es: „Die Mitteilung des momentanen und des wiederkehrenden Aufenthalts in einer Sozialbehörde findet im Sozialgesetzbuch eine ausreichende Rechtsgrundlage.“
Im vergangenen Jahr hatte der Innensenator die Sozialämter aufgefordert, Informationen über den Aufenthalt derjenigen AusländerInnen an die Ausländerbehörde weiterzugeben, die möglicherweise illegal in Berlin lebten und auf dem Sozialamt auftauchten. SozialstadträtInnen verweigerten die Durchführung, Garstka hatte die Anweisung in einem Brief und später im Jahresbericht kritisiert. Er blieb auch nach dem Beschluß des Senats bei seiner Auffassung.
Die Kreuzberger Sozialstadträtin Ingeborg Junge-Reyer (SPD) wies gestern auf eine in Kürze zu erwartende Gerichtsentscheidung in München hin, die richtungsweisend sein könne. In München hat die Frage ebenfalls zu einem politischen Streit geführt. Junge-Reyer wies weiter darauf hin, daß die Rechtsauffassung des Senats im Herbst erneut gravierende Probleme bringen werde. „Wenn im Herbst die Duldungen für die Kriegsflüchtlinge auslaufen, muß sich das Land entscheiden: Entweder ausweisen oder weiterhin Sozialhilfe zahlen.“ Barbara Junge
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