■ Datenschutz: Keine Urteile live
Bremen (dpa) – Die Übertragung von Gerichtsverhandlungen in Rundfunk und Fernsehen soll nach dem Willen der deutschen Datenschützer weiter verboten bleiben. Auf ihrer 49. Konferenz in Bremen haben sich die Datenschutzbeauftragten gestern vor allem gegen die Übertragung von Strafprozessen ausgesprochen. Konferenzthemen waren außerdem die anonyme Benutzung der Datenautobahnen, der Gesetzentwurf für das Bundeskriminalamt und eine Verfassungsbeschwerde gegen das Verbrechensbekämpfungsgesetz.
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