: Datenschützer kritisieren Polizei
Berliner Datenschützer haben kritisiert, wie die Polizei der Hauptstadt mit den Ergebnissen der Rasterfahndung umgeht, die nach den New Yorker Anschlägen 2001 durchgeführt worden war. Obwohl die Fahndung abgeschlossen ist, besäßen die Beamten noch 114 Akten, in denen Erkenntnisse über unverdächtige Personen aufgehoben würden, kritisieren die Datenschützer. „Die Polizei kann uns keine Rechtsgrundlage dafür nennen“, sagte Dagmar Hartge, Referentin beim Datenschutzbeauftragten, gestern zur taz. Weil die Fahndung erfolglos gewesen sei, müssten alle Daten vernichtet werden, stellte Hartge klar. Der Datenschutzbeauftragte Hansjürgen Garstka habe die Berliner Polizei zuletzt im Oktober aufgefordert, sich zu dem Problem zu äußern. „Wir haben bisher keine Antwort erhalten“, monierte Hartge. Weitere Kritik an der Berliner Rasterfahndung ist in einem „Sonderbericht“ Hansjürgen Garstkas formuliert. Dieser wurde gestern an den Präsidenten des Berliner Abgeordnetenhauses, Walter Momper, übergeben. TAZ
Gemeinsam für freie Presse
Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen