: Daß bleibt daß
■ Bundesverfassungsgericht lehnt Klage gegen alte Rechtschreibung in Kiel ab
Ein Vater aus Elmshorn ist mit dem Versuch gescheitert, die Unterrichtung seiner beiden Töchter nach der neuen Rechtschreibung zu erzwingen. Das Bundesverfassungsgericht gab gestern die Ablehnung eines entsprechenden Eilantrags bekannt (Aktenzeichen 1BvQ 10/99 – Beschluß vom 20. Juli 1999).
Nach dem erfolgreichen Volksentscheid gegen die Rechtschreibreform im September 1998 lernen SchülerInnen in Schleswig-Holstein noch immer nach den alten Regeln der Rechtschreibung. Jens Berendsen wollte das Land vorläufig verpflichten, seine Töchter – wie im übrigen Bundesgebiet auch – nach den neuen Regeln zu unterrichten. Er befürchtet, daß schleswig-holsteinischen Kinder gegenüber Schülern anderer Bundesländer erheblich benachteiligt werden.
Die Karlsruher Richter verwiesen hingegen darauf, daß bei einer Unterrichtung nach den traditionellen Regeln keine „greifbaren Nachteile“ für Kinder entstünden. Die Unterschiede zwischen herkömmlicher und neuer Rechtschreibung seien gering und beeinträchtigten die Lesbarkeit geschriebener Texte praktisch nicht.
Nun hofft Berendsen, daß die Kieler Regierung für ein Ende des Rechtschreibchaos sorgt. Ende Oktober könnte dies der Fall sein. Schon in der ersten Sitzung des Landtags nach der Sommerpause soll nach Angaben des Kieler Bildungsministeriums in einem parteiübergreifenden Antrag beschlossen werden, daß auch in Schleswig-Holsteins Schulen künftig nach den neuen Regeln unterrichtet wird. Eine Sprecherin des Ministeriums erklärte gestern, es deute alles darauf hin, daß nach den Herbstferien die neue Rechtschreibung gelten werde. dpa/AP
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