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Archiv-Artikel

Das schärfste Schwert

Ein Untersuchungsausschuss ist das schärfste Schwert des Parlaments, um die Regierung zu kontrollieren. Oft wirbelt seine Arbeit viel Staub auf, bleibt aber ohne praktische Konsequenzen. In Niedersachsen genügen 20 Prozent der Abgeordnetenstimmen für die Einsetzung eines Ausschusses. Wie bei einem Gerichtsverfahren gibt es eine öffentliche Beweisaufnahme. Dazu können die Abgeordneten Akten von Ministerien und Behörden anfordern und Zeugen vorladen. Wie vor Gericht haben sie das Recht, die Aussage zu verweigern. Sie können auch vereidigt werden. Nach dem jüngsten Untersuchungsausschuss in Niedersachsen mussten mehrere Zeugen vor Gericht, weil ihnen vorgeworfen wurde, im Ausschuss unter Eid falsch ausgesagt zu haben. taz