: Das neue Steuergesetz
Das Steuerentlastungsgesetz für die Jahre 1999/2000/2002 senkt die Steuern vor allem für die Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen – und es erhöht die Steuerlast gerade für Großunternehmen durch die Abschaffung von Steuersubventionen.
Erleichterungen: Bis zum Jahr 2002 wird der Eingangssatz der Einkommensteuer von derzeit 23,9 Prozent auf 19,9 Prozent und des Spitzensteuersatzes von 53 Prozent auf 48,5 Prozent fallen.
Der Grundfreibetrag steigt auf 14.000 Mark (28.000 Mark für Verheiratete). Für Unternehmen soll der Körperschaftsteuersatz für einbehaltene Gewinne von 45 Prozent auf 40 Prozent sinken, der Höchstsatz der Einkommensteuer für gewerbliche Einkünfte auf 43 Prozent. Die Entlastungen kosten den Fiskus laut Finanzministerium im Jahr 1999 1,2Milliarden Mark. Bis 2002 steigt dieser Betrag auf 11,5Milliarden Mark.
Belastungen: Zur Gegenfinanzierung hat der Bundestag gestern beschlossen, zahlreiche Steuervergünstigungen abzubauen. Dazu zählt die Mindestbesteuerung. Das heißt, die Verlustrechnung aus verschiedenen Einkünften wird begrenzt. Maximal 100.000 Mark an Verlust in einem Geschäft dürfen demnach künftig dazu verwendet werden, die Gewinne eines anderen Geschäftes zu drücken.
Die Verlustverrechnung aus sogenannten Verlustzuweisungsgesellschaften wurde, von Ausnahmen abgesehen, ausgeschlossen (siehe nebenstehenden Text), Rückstellungen sollen künftig realitätsnäher bewertet werden. Bei sogenannten Sachleistungsverpflichtungen besteht künftig ein Abzinsungsgebot. Im Jahr 1999 erwartet sich die Koalition aus diesen Subventionsstreichungen 1,2 Milliarden Mark Mehreinnahmen. Bis zum Jahr 2002 soll dieser Betrag auf 6,2 Milliarden steigen.
Die rot-grüne Koalition prognostiziert nach Angaben aus dem Finanzministerium eine tatsächliche Entlastung der Steuerzahler im Jahr 2002 um 20,5 Milliarden Mark.
Das gestern vom Bundestag beschlossene Steuerentlastungsgesetz soll teilweise schon rückwirkend ab Jahresbeginn 1999 gelten. Voraussetzung dafür ist, daß am 19. März noch der Bundesrat zustimmt. cif
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