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■ KommentarDas liebe Geld

Der Vorschlag der Bündnisgrünen, das bundesweite und Berliner Meldegesetz zu ändern, geht in die richtige Richtung. Denn dadurch würde es für rechtsextreme Parteien wie die DVU schwerer, ihre Parolen unter die Bevölkerung zu bringen. Die Grünen wollen erreichen, daß die Parteien nicht mehr Namen, Adressen und Alter fast aller gemeldeten WählerInnen kostenlos für Hauswurfsendungen nutzen können. Statt dessen würde in Zukunft nur noch über diejenigen informiert, die vorher aktiv ihr Einverständnis gegeben haben.

Das dient nicht nur dem Selbstbestimmungsrecht über die eigenen Daten, sondern nimmt den Rechten auch eine wesentliche Agitationsmöglichkeit. Bei der Landtagswahl in Sachsen- Anhalt nämlich konnte die DVU noch alle Erstwähler persönlich anschreiben. Nach einer Gesetzesänderung müßte sich die DVU die Adressen auf einem sehr viel teureren Weg beschaffen: durch den Kauf bei professionellen Vertrieben. Dies würde den rechten Wahlkampfetat schmälern – und damit auch die öffentliche Wirkung.

Vor diesem Hintergrund muß das Gegenargument zurückstehen: Nicht nur der DVU, sondern auch den Grünen, der CDU oder SPD wäre die Verwendung der Daten verwehrt. Auf den grundgesetzlichen Auftrag der Parteien, an der politischen Willensbildung mitzuwirken, beruft sich nun CDU-Generalsekretär Volker Liepelt. Dabei bleibt der Verdacht, daß die Partei vor dem Hintergrund ihrer angespannten Haushaltslage argumentiert. Denn natürlich würde auch die Werbung der CDU kostspieliger. Wenn es jedoch darum geht, die Wirkungsmöglichkeiten der Rechten mit demokratischen Mitteln einzuschränken, sollten solche Erwägungen in den Hintergrund treten. Hannes Koch

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