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Das kommt auchNachsicht in Hannover

Für den Fall, dass Abwandernde ihre Tätigkeit nicht anzeigen, drohen keine Sanktionen

Es ist anzunehmen, dass die Causa Lies den Bemühungen um ein niedersächsisches Karenzzeitgesetz noch einmal Schwung verliehen hat. Nachdem der Umweltminister (SPD) über ein Angebot des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) meditierte, dort als Geschäftsführer anzuheuern, war im Land die Debatte über die Beziehung zwischen MinisterInnen und potenziellen späteren Arbeitgebern in der freien Wirtschaft wieder aufgeflammt. Mit Ex-Ministerpräsident und Ex-Kanzler Gerhard Schröder (SPD) hat man ohnehin ein anschauliches Beispiel für die Zugkraft von Lobbyismus-Posten.

Die Mehrheit der Bundesländer hat bereits ein solches Gesetz, das Interessenskonflikte früherer Kabinettsmitglieder verhindern soll – am Montag berät der niedersächsische Landtag abschließend über die drei Vorlagen dazu. Dabei wird sich absehbar der Entwurf der großkoalitonären Landesregierung durchsetzen, ungeachtet der Kritik von Opposition und Anti-Lobbyismus-Organisationen. Für Norman Loeckel von Transparency Deutschland hätte Niedersachsen dann das „bundesweit schwächste Karenzzeitgesetz“.

Die Kritik von Initiativen wie Transparency, Lobby Control und den oppositionellen Grünen richtet sich vor allem auf drei Punkte: die in ihren Augen zu kurze Frist von 18 Monaten innerhalb derer frühere MinisterInnen Tätigkeiten in der freien Wirtschaft der Regierung anzeigen müssen. In Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein liegt die Frist bei 24 Monaten. Geht es nach Transparency und Lobby Control sollte sie 36 Monate währen.

Zum anderen will das Kabinett ohne ein beratendes Gremium entscheiden. Da dann aber potenziell PolitikerInnen über Beschäftigungen ihrer früherer KollegInnen entscheiden, dränge sich die Befürchtung auf, sagt Loeckel, dass „eine Krähe der anderen kein Auge aushackt“. Und schließlich: Für den Fall, dass in die freie Wirtschaft Abwandernde die neue Tätigkeit nicht anzeigen, drohen ihnen keine Sanktionen.

Die Landesregierung zeigt sich von der Kritik unbeeindruckt. 18 Monaten seien eine „angemessene“ Frist, heißt es aus der Staatskanzlei. Man habe bewusst auf ein beratendes Gremium verzichtet, um selbst „die volle rechtliche wie politische Verantwortung für diese Entscheidungen zu übernehmen“. Und die fehlenden Sanktionen? Es genüge der öffentliche Druck, um der Anzeigepflicht Nachdruck zu verleihen, glaubt die Landesregierung.Friederike Gräff

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