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Das Biber-ComebackLandwirte wollen Geld für Biber-Schäden

Einige tausend Biber gibt es wieder in Deutschland. Sie helfen der Artenvielfalt, aber Bauern melden Verluste – und wollen den Nager schießen dürfen.

Biber mit Eidenzweig Foto: imageBROKER/imago

Göttingen taz | Als um das Jahr 2000 die ersten Wölfe nach Deutschland zurückkehrten, wurde das als großer Erfolg für den Artenschutz gefeiert. Weil sie auch Weidetiere reißen, rufen Bauern- und Jägerverbände inzwischen nach Obergrenzen und „wolfsfreien Zonen“, noch in diesem Jahr könnten die Raubtiere ins Jagdrecht aufgenommen werden.

Wiederholt sich die Geschichte nun bei den Bibern? Im 19. und 20. Jahrhundert nahezu verschwunden, ist Meister Bockert heute wieder in vielen ursprünglichen Verbreitungsgebieten anzutreffen.

Der Bestand wird deutschlandweit auf einige tausend Exemplare geschätzt. Zunächst weithin als Rückkehrer begrüßt, melden Landwirte nun auch hier lautstark Bedenken an. Sie klagen darüber, dass Biber durch das Dämmebauen und Aufstauen der Flussläufe Flächen unter Wasser setzen und angenagte Bäume auch schon mal in Getreide- oder Rapsfeldern landen.

Eine Wiese, auf der kein Heu geerntet werden kann, ein Kartoffelacker, auf dem die Knollen im Boden verfaulen, und Wege, die von umgestürzten Bäumen blockiert werden – all dies sind dem Landvolk Niedersachsen zufolge Beispiele für Folgen der Biberaktivitäten.

Bauern wollen Geld

„Das sind Kosten, auf denen die Landwirte oder die Realverbände sitzen bleiben“, sagt Kai Rodewald, stellvertretender Vorsitzender des Kreislandvolkverbands Hildesheim. Der Frust unter den Betroffenen sei entsprechend groß.

Das Landvolk fordert von der Politik einen finanziellen Ausgleich durch von Bibern verursachte Schäden. Eine zügige und unkomplizierte Entschädigung durch die Landesregierung, unabhängig von der Betriebsgröße, sowie individuelle Ansätze wie Tauschflächenlösungen und die verlässliche Finanzierung von vorbeugenden Maßnahmen seien nötig.

Doch damit nicht genug. In Niedersachsen müsse es eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Biberpopulation geben, verlangt der Verband. Bei „ausreichenden Zahlen“ müsse der Biber ins Jagdrecht aufgenommen und sein Schutzstatus gesenkt werden.

Bislang sind Biber sowohl nach dem Bundesnaturschutzgesetz als auch nach der europäischen Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie streng geschützt. Das bedeutet: Es ist verboten, ihnen nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Lebensräume zu zerstören.

Biber sind gut für die Artenvielfalt

Naturschützer verwahren sich gegen eine Absenkung des Schutzstatus und eine Bejagung der Biber. „Das sind doch super Naturschützer“, sagt der Göttinger Biologe und Biber-Experte Bertram Preuschhof.

Durch ihre fleißige Bautätigkeit und das Aufstauen von Bächen schüfen sie vielfältige Lebensräume wie Kleingewässer, Totholz und Feuchtwiesen, in denen sich Libellen, Amphibien und Reptilien, Fische und Vögel wohlfühlten. Wo der Mensch viel Geld und Energie für den Erhalt der Biodiversität aufwenden müsse, helfe der Biber zum Nulltarif.

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