: Darf Papst Deutscher bleiben?
betr.: „Er ist Deutscher!“, taz vom 21. 4. 05
Zur Richtigstellung: „Deutscher ist, wer die unmittelbare Reichsangehörigkeit besitzt“ (Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. 7. 1913). Damit scheidet auch der angebliche deutsche Vorgänger von Benedikt XIV. von vor 480 Jahre qua definitione aus Utrecht als Deutscher aus.
Als Papst ist Benedikt XVI. Staatsoberhaupt des monarchistischen Vatikanstaates. Dass dort das Staatsoberhaupt von einem Klüngel von Greisen gewählt wird, die zum Großteil undemokratischen und faschistoiden Geheimorganisationen angehören, ist bekannt. Doch auch dort sollte – wie es sich für einen „zivilisierten“ Staat gehört – das Staatsoberhaupt zumindest die eigene Staatsangehörigkeit besitzen. Nach Paragraf 25 StAG verliert ein Deutscher mit Erwerb einer ausländischen die deutsche Staatsangehörigkeit.
Merkel und Stoiber sollten jetzt die Durchsetzung geltenden Rechts konsequent fordern oder die doppelte Staatsangehörigkeit auch für Migranten propagieren. Nachdem der ehemalige Kardinal Ratzinger den Relativismus als Grundübel der Gesellschaft gebrandmarkt hat, sollte man mit der Beseitigung des Relativismus in der Staatsangehörigkeitsfrage anfangen. ANDREAS KOEGLER, Lorsch