: Dagobert bereut erneut
■ Kaufhaus-Erpresser vor Gericht
15 Monate nach seinem ersten Prozeß wirkte „Dagobert“ verändert. Als gestern das Landgericht die Neuverhandlung über die Höhe seiner Strafe eröffnete, wirkte Arno Funke, der als Kaufhaus-Erpresser „Dagobert“ die Öffentlichkeit in Staunen versetzt hatte, angespannt und traurig. Mit leiser Stimme schilderte der 46jährige, wie er seine Taten aus tiefer Depression heraus begangen habe: „Ich war gefangen im Sumpf von dumpfer Angst.“
In dem neuen Prozeß soll bereits morgen das Urteil verkündet werden. Es geht nur um das Strafmaß, das diesmal schärfer ausfallen könnte als im März 1995. Damals hatte das Berliner Landgericht gegen Funke sieben Jahre und neun Monate Haft verhängt. Er war der vollendeten und versuchten Erpressung schuldig befunden worden, sechs Bombenanschläge wurden ihm angerechnet. Vom Kaufhaus des Westens hatte er vor nunmehr acht Jahren 500.000 Mark erhalten. Unter dem Tarnnamen „Dagobert“ forderte er von 1992 bis 1994 vom Karstadt- Konzern nochmals 1,4 Millionen Mark. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft, die im ersten Prozeß zehneinhalb Jahre beantragt hatte, hob der Bundesgerichtshof (BGH) Ende 1995 das Urteil auf und ordnete eine Neuverhandlung an. Die Bundesrichter kritisierten dabei besonders, daß die erste Instanz von einer verminderten Schuldfähigkeit Funkes ausging. Eine hirnorganische Erkrankung – hervorgerufen durch das Einatmen giftiger Farbdämpfe: Funke war lange Jahre Lackierer – habe die Steuerungsfähigkeit des Erpressers beeinträchtigt. Dieser Schluß erschien dem BGH aber nicht zwingend. dpa
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