: DVU-Schöffin abgelehnt
■ Im Prozeß gegen Türken befangen
Wer ausländerfeindliche Reden hält oder solche Parolen auf Flugblättern verbreitet, der darf nicht Schöffe sein, jedenfalls nicht, wenn einE AusländerIn vor Gericht steht. Gestern ist Marion Blohm, Fraktionsvorsitzende der DVU in der Bremischen Bürgerschaft, als Schöffin für befangen erklärt worden. Bei einem Berufungsprozeß eines Türken vor der Strafkammer des Bremerhavener Amtsgerichts hatte sowohl die Staatsanwaltschaft, als auch der Verteidiger Befangenheitsanträge gestellt, denen Richter Bernd Asbrock denn auch nachkam.
Schon die Berufung von Marion Blohm zur Schöffin hatte für Aufregung gesorgt. Grüne, ÖTV, SPD — bis hin zur Richterschaft am Bremerhavener Amtsgericht: Von allen Seiten kamen die Proteste. Umsonst. Die SchöffInnen werden von den Parlamentsfraktionen vorgeschlagen. Danach muß die Liste unter anderem die Bremerhavener Stadtverordnetenversammlung durchlaufen. Dort braucht sie sogar eine Zweidrittel- mehrheit. Und die hat sie bekommen. Die DVU hätte einen juristischen Anspruch auf den Sitz, hieß es beispielsweise aus den Reihen der Grünen.
Marion Blohm ist im Bremer Parlament bislang vor allem mit ihren Tiraden gegen „Ausländerbanden“ aufgefallen: „Am wichtigsten aber wäre es, das ganze Gesindel hinauszuschmeißen, das sich bei uns breit macht, also Kriminelle aus allen Kontinenten“, schnarrte sie in der Augustsitzung. Gerade diese Äußerung und das Flugblatt „Ausländerterror stoppen“ haben ihr die Befangenheit eingebracht.
Da nützte auch ihr Protest nichts, sie werde lediglich als Mitglied der DVU diskriminiert. Richter Asbrock mußte ihr nur ihre eigenen Reden vorhalten. Jochen Grabler
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