DIE HESSEN-GRÜNEN UNTERLAGEN GEGEN KOCH. DAS WAR ZU ERWARTEN: Nicht nur Geld regiert die Welt
Weit sind die Grünen nicht gekommen, juristisch gesehen: Der Hessische Staatsgerichtshof hat ihre Klage zurückgewiesen. Damit wird die hessische Landtagswahl von 1999 nicht annulliert, die Roland Koch mit einer Kampagne gegen den Doppelpass für Ausländer gewonnen hat. Denn es bleibt unerheblich, dass diese populistische Unterschriftenaktion über schwarze Auslandskonten der CDU finanziert wurde. Ein Skandal?
Nein. Denn die Begründung der Grünen war politisch absurd. Um die Sittenwidrigkeit des CDU-Wahlkampfs zu belegen, mussten sie behaupten, dass Roland Koch bestimmt verloren hätte, wenn er nicht über eine Million Mark an illegalen Zusatzmitteln hätte verfügen können. Nun stimmt es zwar, dass die CDU die Landtagswahl nur knapp gewonnen hat. Trotzdem nimmt die grüne Argumentation die Wähler nicht ernst – und überschätzt die Macht der Werbung. So bitter es ist: Viele Hessen wollten den Doppelpass tatsächlich nicht. Die Angst vor Überfremdung existierte, sie wurde von Roland Koch nur ausgebeutet. Ob er nun ein paar Plakate mehr kleben oder ein paar Unterschriftenlisten weniger auslegen konnte, ändert nichts an der Grundausrichtung seiner Wähler. Die These von der „Verführbarkeit der Massen“ ist zwar uralt und immer noch beliebt, widerspricht aber einer Demokratie. Die Massen denken selbst – das ist die Grundannahme unserer Verfassung. Kein Wunder, dass die Grünen vor einem Verfassungsgericht gescheitert sind.
Es wundert die Grünen auch nicht. Ihr Kalkül war anders: Sie haben den juristischen Umweg genutzt, um die CDU-Schwarzgeldkonten politisch zu skandalisieren – ja, überhaupt im Gespräch zu halten. Dies ist berechtigt. Ein ungutes Schweigen hat sich rund um die Ungeheuerlichkeiten der Spendenaffäre ausgebreitet, für die „jüdische Legate aus der Schweiz“ herhalten mussten. Doch eine Grundrechtsklage, die absehbar scheitert, ist taktisch dubios. Roland Koch kann triumphieren – nicht nur als Wahlsieger, der er sowieso schon war, sondern nun auch als Spenden-Saubermann, was ihm noch nie zukam. Das Urteil wirkt, auch wenn dies nicht Gegenstand der Klage war, wie ein Freispruch des höchsten Gerichts im Lande.
Dabei gäbe es ein ganz einfaches Mittel, die CDU-Spendenaffäre wieder in das Gedächtnis der Wähler zurückzurufen. Was macht eigentlich die Novellierung des Parteiengesetzes, die die Spendenpraxis so viel transparenter machen sollte? Sie noch zu verabschieden, so kurz vor der Wahl, das wäre doch eine schöne Aufgabe für den Bundestag.
ULRIKE HERRMANN
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