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DGB steht hinter Senat

■ DGB-Vorsitzender Pagels zum kommunalen Ausländerwahlrecht / „Nur der erste Schritt“

Der Berliner DGB-Vorsitzende Pagels hielt anläßlich einer ausländerpolitischen Tagung der Gewerkschaft eine Rede zum kommunalen Ausländerwahlrecht. Pagels forderte den Senat auf, trotz der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts an der Einführung des kommunalen Ausländerwahlrechts festzuhalten. „In Berlin lebt heute etwa jeder achte Mensch ohne deutschen Paß. Das heißt, zirka 250.000 Menschen sind in unserer Gemeinschaft von den demokratischen Entwicklungen ausgeschlossen.“ Ohne das Stimmrecht auf kommunaler Ebene sei „wirkliche Integration nicht möglich“. Doch stelle die Einführung dieses Wahlrechts nur einen ersten Schritt dar. Die Gewerkschaft fordere mehr: So solle nach fünfjährigem Aufenthalt ohne Beschränkung die Aufenthaltsgenehmigung erteilt werden, nach acht Jahren solle das Niederlassungsrecht gewährt werden. Ehegatten und Kindern solle im Rahmen der Familienzusammenführung ein Daueraufenthaltsrecht genehmigt werden. Aufenthalts- und Niederlassungsberechtigte AusländerInnen sollen einen Rechtsanspruch auf Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit erhalten, wobei die Beibehaltung der bisherigen Staatsbürgerschaft nicht im Wege stehen soll. Auch für die Kinder von AusländerInnen sollten endlich integrationsfördernde Maßnahmen beschlossen werden. Pagels versicherte dem Senat, daß sich die Gewerkschaft bei einer Kampagne von REPs und CDU gegen die Einführung des Ausländerwahlrechts voll hinter den Regierenden und den Senat stellen werde.

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