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DDR–Handel leichtgemacht

Der Handel zwischen der DDR und der BRD läuft seit langem nicht nur bargeldlos, sondern bar jeglichen Geldes. Im– und Exporteure aus der DDR und BRD bezahlen sich nicht gegenseitig, alles basiert auf dem bilateralen Austauschprinzip. Ein „Ausgleichskonto“ bei der Bundesbank (West) versorgt die Exporteure (West) mit harten Westmark und kassiert dafür von den Importeuren (West) ebenfalls DM. Die DDR wird also als ideeller Gesamtimporteur bzw. -exporteur behandelt. Gezählt wird in Verrechnungseinheiten (VE), die zwar einer DM entsprechen, jedoch nicht offiziell so benannt werden, um im sensiblen „innerdeutschen“ Handel keine „Leitwährung“ aufkommen zu lassen. Da die DDR in der Vergangenheit meist mehr im– als exportiert hat, klafft auf dem Bundesbankkonto regelmäßig eine Lücke. Bis zur Höhe des zwischen beiden Regierungen vereinbarten „Swing“–Kredits (z. Zt. 850 Mio.DM) darf die DDR hier zinslos überziehen. Der chronische Devisenmangel veranlaßt die DDR, bei Kaufabschlüssen die Bezahlung mit beliebigen DDR–Produkten zu verlangen. Hierbei sind BRD– Großkonzerne natürlich im Vorteil, die in ihrem Bereich von Holztischen bis zu den vielzitierten Hosenknöpfen alles mögliche gebrauchen oder wenigstens vermarkten können. Kleinere Unternehmen bedienen sich da eines eigens entstandenen Berufsstandes: der „Gegengeschäftvermittler“ sorgt dafür, daß die schwäbische Furnierfabrik die Gummistiefel, die sie in Empfang nehmen muß, irgendwo in der BRD losschlagen kann. U. Kunkel

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