: DDR-Juristen kritisieren Freispruch
Berlin (ap) - Die Vereinigung der Juristen der DDR hat den Freispruch für den SS-Oberscharführer Wolfgang Otto durch das Düsseldorfer Schwurgericht als „skandalös“ kritisiert. In einer Meldung der amtlichen Ostberliner Nachrichtenagentur 'adn‘ vom Mittwoch hieß es, damit bleibe der Mord an dem Vorsitzenden der Kommunistischen Partei Deutschlands, Ernst Thälmann, ungesühnt. Das sei ein Verstoß gegen rechtsstaatliche Grundwerte, gegen das Vermächtnis der Opfer des Hitlerfaschismus und gegen das Recht, das die Völker der Welt zur Ahndung dieser Verbrechen geschaffen hätten. Otto habe an der Ermordung Thälmanns im KZ Buchenwald 1944 mitgewirkt. Naziverbrecher genössen in der Bundesrepublik nach wie vor den Schutz der Justiz.
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