Cum-Ex-Steuerskandal: Hamburg will doch Geld sehen
Der rot-grüne Senat fordert Steuererstattungen von der Warburg-Bank zurück, die er sehenden Auges hatte verjähren lassen.
Dabei wurden Aktien um den Dividenstichtag herum mit (cum) und ohne (ex) Kapitalertragssteuer gehandelt. Weil am Ende unklar war, wer die Steuer zu bezahlen hatte, konnten sich mehrere Beteiligte eine nur einmal gezahlte Kapitalertragssteurer erstatten lassen. Dem Staat wurden damit schätzungsweise zehn Milliarden Euro gestohlen.
Die Hamburger Finanzbehörde, damals unter der Führung des heutigen Ersten Bürgermeisters Peter Tschentscher (SPD), rechtfertigte ihre Zurückhaltung gegenüber der taz mit grundsätzlichen Ausführungen: Sie dürfe einen Steuerbescheid nur auf „Basis eines belastbar ermittelten Sachverhalts“ erlassen. Keinesfalls dürfe sie das in der Hoffnung tun, dass „die zu seiner Begründung erforderlichen Sachkenntnisse in nächster Zukunft noch gefunden werden können“.
Das widerspricht nach taz-Informationen der Praxis der Finanzämter, die sich bei komplizierten Fällen regelmäßig mit dem Problem der Verjährung konfrontiert sehen. Sie verschicken dann vorsichtshalber einen Bescheid. Der mutmaßliche Steuerschuldner muss zunächst nicht zahlen und die Behörde hat Zeit, den Fall zu prüfen.
Gericht: Cum-Ex ist strafbar
Seitdem das Landgericht Bonn vor einem Monat Cum-Ex-Geschäfte für strafbar erklärt hat, ist auch die Hamburger Finanzbehörde schlauer und hat die Steuererstattungen doch noch zurückgefordert. Sie behalte stets Entwicklungen der Rechtsprechung oder der Gesetzgebung im Auge, „die es ermöglichen können, vermeintlich verjährte Ansprüche doch noch realisieren zu können“, versicherte sie. Warburg will sich dagegen wehren. Gegen die Steuerbescheide für 2010 und 2011 hat die Bank bereits Einspruch erhoben.
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