Corona und die Lage von Geflüchteten: Kein Asyl und keine Infos
Geflüchtete würden schlecht informiert über die Coronakrise, klagen Flüchtlingsorganisationen. Ausländerbehörde zeigt sich kulant.
Seit Dienstag ist in Deutschland auch das Recht eingeschränkt, einen Asylantrag zu stellen. Schutzsuchende dürfen das nur noch dann, wenn sie negativ auf das Virus getestet wurden oder eine 14-tägige Quarantäne nachweisen können, erklärte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums am Dienstag. Das Gleiche gelte für Anhörungen im Asylverfahren.
Die Berliner Rechtsanwältin Berenice Böhlo fordert, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf), das über Asylanträge entscheidet, solle vorerst auch keine Ablehnungsbescheide mehr verschicken, „erst recht keine, die kurzfristige Rechtsmittelfristen von einer Woche enthalten“, wie sie der taz sagte. Diese seien in der aktuellen Situation „unzumutbar, da die Beratungsstellen überwiegend geschlossen sind und die Betroffenen keine Beratung und auch keine Übersetzung finden“.
Aktuell gibt es weiterhin einen bestätigten Coronafall in einem Flüchtlingsheim in Charlottenburg. Das ganze Haus mit 135 Bewohner*innen steht deshalb seit dem 12. März unter Quarantäne. Da es sich um eine Erstaufnahmeeinrichtung handelt, werden die Menschen ohnehin in Vollverpflegung versorgt.
Kritik an mangelhafter Informationspolitik
Der Flüchtlingsrat kritisiert unterdessen die aus seiner Sicht mangelhafte Informationspolitik des LAF in Sachen Corona. „Wir bekommen zahlreiche Anfragen von Geflüchteten, ob es die Sprechstunde beim LAF weiterhin gibt, ob sie hingehen müssen, um etwa ihren Berlinpass oder die Kostenübernahme fürs Heim zu verlängern oder nicht“, sagte Georg Classen vom Flüchtlingsrat der taz.
Das Amt müsse besser informieren, wie es mit seinen Kund*innen und Leistungen während der Coronakrise umgehe – etwa mehrsprachig auf seiner Webseite. Zudem sollte, um die Vorsprachefrequenz und damit die Ansteckungsgefahr zu verringern, mehr schriftlich oder im Onlineverkehr möglich sein, so Classen. Es sei nicht nötig, dass Leistungsberechtigte allein wegen eines Bescheids oder einer Kostenübernahme zum Amt gehen müssten.
Der Sprecher des LAF sagte auf taz-Anfrage, die Sprechstunde für Leistungsbezieher*innen finde vorläufig weiter statt. Man achte auf weniger Publikumsverkehr und die Einhaltung von Abstand. Zur Informationspolitik erklärte er: Auf der Webseite des LAF gebe es Informationen zu Corona und Quarantäne in sechs Sprachen, diese seien auch in den Unterkünften verteilt worden.
Für alle übrigen Informationen könnten sich Geflüchtete an die Betreiber ihrer Unterkunft wenden, mit denen das Amt in enger Abstimmung stehe. „Sollten sich Abläufe ändern, ist die Kommunikation mit diesen ein bewährter Weg für die Information der Geflüchteten“, so der Sprecher.
Falschinformationen im Umlauf
Darüber hinaus fordert der Flüchtlingsrat grundsätzlich bessere und mehrsprachige Informationen zu Corona. „Bei Geflüchteten besteht ein riesiges Informationsdefizit, es herrscht große Verunsicherung“, so Classen. Fast alle behördlichen Informationen stünden bislang lediglich auf Deutsch zur Verfügung. Dadurch seien schon Falschinformationen im Umlauf, etwa in Form von Kettenbriefen über WhatsApp.
Ähnliches meldete am Montag aus Brandenburg die Flüchtlingsorganisation Women in Exile: „Es gab bis heute an die Flüchtlinge keine Information durch die Behörden zum Umgang mit Covid-19 in den Lagern.“ Diese seien daher auf soziale Medien oder Freund*innen angewiesen, um sich zu informieren.
Positiv hebt der Flüchtlingsrat die Informationspolitik der Ausländerbehörde hervor. Sie hat in Deutsch und Englisch auf der Webseite erklärt, das nur noch Terminkunden in die Behörde kommen können. Für alle anderen gelte: Duldungen und befristete Aufenthaltstitel werden derzeit von der Behörde „als fortbestehend gewertet“.
Auch die Jobcenter informieren auf ihren Webseiten, dass sie für Kundenbesuche nur in Notfällen (wie drohende Obdachlosigkeit, Neuantrag etc.) erreichbar sind. „Trotz der zeitweisen Schließung ist sichergestellt, dass alle Leistungen inklusive Leistungsauszahlungen gewährleistet werden“, heißt es aber etwa beim Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg.
Den Trägern von Integrationskursen des Bamf, etwa Sprachschulen, hat das Amt in einem Rundschreiben „dringend empfohlen“, die Kurse für zunächst 14 Tage auszusetzen und neue entsprechend zu verschieben. Falls die Kurse dennoch stattfinden, müssten die Teilnehmer*innen bei Fehlstunden kein Attest vorlegen, heißt es in dem Schreiben. Die Kurse sind für Asylbewerber*innen und teils auch für Hartz-IV-Empfänger*innen verpflichtend, bei unentschuldigtem Fehlen kann der Leistungsbezug gekürzt werden.
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