Corona-Sondersitzung der Landesregierung: Weihnachten im kleinen Kreis

Senat lässt die anderswo geltende Feiertagslockerung nicht zu. Einschränkungen gehen absehbar bis Januar weiter. Maskenpflicht auf belebten Straßen.

Das Foto zeigt Berlins Regierungschef Michael Müller und bene ihm die Senatsmitglieder Ramona Pop und Klaus Lederer.

Regierungschef Müller (M.) stellte die Beschlüsse mit den Senatsmitgliedern Pop und Lederer vor Foto: dpa

BERLIN taz | Berliner werden die Feiertage in kleinerem Kreis als die meisten anderen Menschen in Deutschland verringern müssen: Die von den Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin am Mittwoch vereinbarte Lockerung vom 23. Dezember bis zum 1. Januar, derzufolge sich nicht nur fünf, sondern bis zu zehn Menschen plus jüngere Kinder treffen dürfen, gilt in der Hauptstadt nicht. Das hat der rot-rot-grüne Senat bei einer Sondersitzung am Donnerstagnachmittag beschlossen. Die derzeitige Lage, in der Berlin bei den Infektionen weit über dem Bundesdurchschnitt liegt, lasse eine Lockerung nicht zu.

„Wir müssen einen langen Atem haben, um gemeinsam durch diese lange Pandemie zu kommen“, sagte Regierungschef Michael Müller (SPD) nach der Sitzung vor Journalisten. Man habe in den vergangenen Wochen viel erreicht, die Situation sei „nicht aus dem Ruder gelaufen“. Dennoch seien die Infektionszahlen weiter viel zu hoch. Laut Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne), die mit Müller und Kultursenator Klaus Lederer (Linkspartei) die Beschlüsse vorstellte, ist etwa an Lockerung bei Kulturveranstaltungen vor Jahresende nicht zu denken – „wir müssen erst in den Bundesdurchschnitt kommen.“

Im Kern verlängerte der Senat sämtliche seit Anfang November geltenden Maßnahmen – wozu auch gehört, dass anders als anderswo in Deutschland Kinder bis zwölf Jahren in maximal zehnköpfigen Trainingsgruppen zusammen sporteln dürfen. Verschärfend kommt eine ausgeweitete Maskenpflicht hinzu. Mund und Nase sind nun auch auf Parkplätzen, in Warteschlangen und „im unmittelbaren Umfeld von Einzelhandelsgeschäften, Dienstleistungs- und Handwerksbetrieben“ zu bedecken – was einfache ausgedrückt heißen soll: vor deren Ein- und Ausgängen. Laut Müller gilt das für jegliche belebtere Straße. In seiner Presseerklärung zu den neuen Regeln appelliert der Senat grundsätzlich an die Bürger, „die eigene Häuslichkeit nur aus wichtigen Gründen zu verlassen.“

Etwas genaueres Lesen ist bei den Kontaktbegrenzungen nötig: Vor Weihnachten und nach dem Neujahrstag gilt in Berlin: Höchstens fünf Menschen aus zwei Haushalten dürfen zusammen kommen, Kinder bis zwölf Jahren zählen dabei nicht mit. Ab dem 23. Dezember gilt zwar bis zum 1. Januar nicht die doppelte Personenzahl wie in Restdeutschland, aber zumindest ein kleineres Feier-Zugeständnis: Dann werden wie auch anderswo Kinder bis 14 Jahren nicht mitgezählt, außerdem ist die Zahl der Haushalte nicht auf zwei begrenzt. Hotelübernachtungen für Familienbesuch an den Feiertagen – und ausdrücklich nicht für touristische Zwecke – sind Müller zufolge erlaubt.

Böller-Frage ist noch offen

Senatorin Pop erklärte die von Kanzlerin und Ministerpräsidenten beschlossene geringere Kundenzahl in großen Geschäften am Donnerstag genauer: Die neue Regel, wonach bei Läden über 800 Quadratmetern anders als bei kleineren nicht ein Kunde pro zehn, sondern pro 20 Quadratmeter erlaubt, gilt demnach erst ab dem 801. Quadratmeter. Bei einem 1.600 Quadratmeter großen Geschäft würde das 120 Kunden bedeuten, nicht etwa nur 80 – was ja dasselbe wäre wie bei einem 800-Quadratmeter-Geschäft.

Noch offen ist, wie konkrete Einschränkungen zum Böllern an Silvester aussehen werden. Damit will sich laut Müller, der eine bundesweit einheitliche Lösung anstrebt, nochmals die Ministerpräsidentenkonferenz befassen, die bereits am 2. Dezember wieder tagt. Grünen-Fraktionschefin Antje Kapek hatte vor der Senatssitzung gefordert, das Böllern nur zwei Stunden über den Jahreswechsel und nicht wie sonst von 22 bis 6 Uhr zu erlauben.

Zum Thema Schule machte Müller deutlich: „Der Präsenzunterricht (also mit der ganzen Klasse im Klassenraum, Anm.d. taz) ist für uns von herausragender Bedeutung.“ Dennoch sollen bei mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen die Schulen selber entscheiden können, ob sie stattdessen wechselweise nur die halbe Klasse in die Schule holen oder teils digital unterrichten.

Kultursenator Lederer bat auch angesichts der jüngsten Todeszahlen – allein in der vergangenen Woche starben nach offiziellen Zahlen in Berlin über 100 Menschen im Zusammhang mit Corona – um Verständnis dafür, dass die Einschränkungen absehbar bis in den Januar hinein gelten würden. Er berichtete, dass Baden-Württemberg bereits entschieden habe, alle Landestheater bis zum 31. Januar zu schließen.

Lederer: An Lockerung nicht zu denken

Man plane, arbeite und überlege – aber solange man wie gegenwärtig „alarmierende Zahlen“ habe, ist laut Lederer an eine Lockerung nicht zu denken. Sein Fazit: „Bei aller Relevanz von Kunst und Kultur: Da wird die Welt auch nicht dran sterben, dass wir jetzt ein paar Augenblicke haben, wo das nicht so laufen kann, wie wir uns das vorgestellt haben.“

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