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Christusstreit

Die Lübecker Staatsanwaltschaft hat gegen das Urteil im Prozeß um eine Christusfigur auf einem Lübecker Kulturzentrum (taz berichtete am 16.7.1997) Berufung eingelegt. Das bestätigte gestern ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Der Urheber der umstrittenen Installation, ein Lübecker Künstler, war vor zwei Wochen vom Vorwurf der Verunglimpfung religiöser Bekenntnisse freigesprochen worden. Die über drei Meter hohe Figur hatte die Gemüter erregt, weil sie mit einer Hand ihr Geschlechtsteil umfaßt hielt. Diese Haltung werde als Geste des Onanierens interpretiert, hatte der Ankläger moniert. Der Künstler hingegen hatte geltend gemacht: „Mein Christus onaniert nicht, er uriniert.“Der Richter hatte den Freispruch damit begründet, daß die satirische Figur den öffentlichen Frieden nicht beeinträchtige.

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