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Christopph von Hören morgen frei

Berlin (taz) - Der wegen „Werbung für eine terroristische Vereinigung“ (§129a StGB) inhaftierte und schwer erkrankte Gefangene Christoph von Hören wird am Dienstag vorzeitig aus der Haft entlassen. Eine entsprechende Entscheidung fällte das Oberlandesgericht Düsseldorf jetzt auf Antrag der Anwälte von Hörens. Der Gefangene, der sich selbst zum „Widerstand“ rechnet, leidet unter einer schweren Lungenkrankheit und einer unheilbaren rheumatischen Entzündung von Rücken und Becken. Von Hören saß vom 30. Oktober bis März dieses Jahres in Bielefeld-Brackwede ein und wurde danach wegen seiner Erkrankung ins nordrhein -westfälischen Knastkrankenhaus Fröndenberg verlegt.