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Christo setzt sich durch

■ Rotunde muß abgebaut werden

Der Verpackungskünstler Christo, der im Juni den Reichstag verhüllen will, hat im Rechtsstreit mit dem Magazin stern einen Sieg erstritten. Das Verwaltungsgericht untersagte dem Hamburger Verlag Gruner + Jahr gestern per einstweiliger Verfügung, in Sichtweite des Reichstages einen Pavillon zu errichten. Christo hatte gedroht, sein Projekt aufzugeben, falls der stern die Ausstellungsrotunde weiter aufbauen dürfe. In dem Pavillon, einer von insgesamt vieren in der City, sollte das Bild Berlins im Jahr 2005 gezeigt werden. Das Gericht wies Gruner + Jahr an, das bereits errichtete Stahlgerüst auf dem Pariser Platz wieder abzureißen. Die Baugenehmigung hätte nicht erfolgen dürfen, da das geplante Gebäude gegen das Denkmalschutzgesetz verstoße. Ausdrücklich verwies Richter Rüdiger von Hase auf die in der Verfassung zugesicherte Kunstfreiheit. Es müsse die vom Künstler vorgesehene Konzeption berücksichtigt werden. Da Christo sich von dem Pavillon gestört fühle, wäre seine Kunstfreiheit verletzt. Der stern will Rechtsmittel gegen die Verfügung einlegen, wie der Verlag erklärte. AP

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