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Christliche Nächstenliebe

■ betr.: "Betrug an Arbeitslosen, ganz legal", taz vom 16.6.93

betr.: „Betrug an Arbeitslosen, ganz legal“, taz vom 16.6.93

In dem Artikel gehen Sie auf die Praxis ein, daß bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes ein fiktiver Kirchensteuersatz vom Bruttoeinkommen abgezogen wird. Natürlich weiß die taz-Leserin und der taz-Leser, daß ein fiktiver Beitrag nur ein „eingebildeter, erdichteter“ Beitrag ist, von dem die Kirchen nichts haben. Aber weil sich vielleicht doch ein Vorurteil bilden könnte, möchte ich ganz deutlich betonen: Die Kirchen erhalten nichts von diesem Abzug. Es bleibt dabei: Von Arbeitslosen, wenig Verdienenden und Rentnern verlangt die Kirche keine Kirchensteuern. Peter Kollmar, Oberkirchenrat, Pressesprecher der EKD

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