Christian Rath zu geplanten Asylrechtsverschärfungen: Nur hohl
Für Asylanträge mit geringen Erfolgsaussichten soll es künftig ein „beschleunigtes Verfahren“ geben. Binnen einer Woche soll dabei das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) über die Anträge entscheiden. Das gerichtliche Verfahren soll in zwei weiteren Wochen abgewickelt sein. Das plant die Bundesregierung im zweiten Asylbeschleunigungsgesetz, dessen Entwurf jetzt bekannt wurde.
Vermutlich sind das aber nur hohle Ankündigungen. Wahrscheinlich dauert es weiterhin schon einige Wochen bis der Antragssteller überhaupt registriert und einer „besonderen Aufnahmeeinrichtung“ zugewiesen wird. Dann wird das BAMF in der Regel wegen Überlastung die geplante Ein-Wochen-Frist nicht einhalten können, denn auch im beschleunigten Verfahren muss jeder Antragsteller individuell mit seinen Argumenten angehört werden.
Am Ende wird der Antragsteller also doch oft im normalen Verfahren landen. Und ansonsten wird auch das gerichtliche Verfahren vermutlich viel länger dauern als geplant.
Das beschleunigte Verfahren war ursprünglich vor allem für Antragsteller aus sogenannten „sicheren Herkunftsstaaten“ gedacht, insbesondere aus den Westbalkanstaaten Kosovo und Albanien. Nun ging die Zahl der Asylanträge aus diesen Ländern aber schon vor den jüngsten Gesetzesverschärfungen stark zurück. Sie machen nur noch knapp drei Prozent aller Anträge aus. Deshalb wurde das beschleunigte Verfahren nun für eine Vielzahl anderer Antragssteller geöffnet, etwa für Leute, die angeblich ihren Pass vernichtet haben oder die völlig irrelevante Begründungen für ihr Asylgesuch abgegeben haben sollen.
Die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl befürchtet bereits, dass die Sonderprozedur zum „Standardverfahren“ wird. Doch das überlastete BAMF dürfte gar kein Interesse am zusätzlichen Erledigungsdruck haben und deshalb die Zahlen im Eilverfahren letztlich doch eher klein halten.
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