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Christian Rath über Kinderrechte im GrundgesetzEin Beispiel für Wohlfühlpolitik

Die Grünen fordern die Aufnahme von Kinderrechten ins bundesdeutsche Grundgesetz. In dieser Woche werden sie einen Vorschlag in den Bundestag einbringen. Es handelt sich leider nur um Symbolpolitik ohne praktische Auswirkungen. Denn es gibt keinen echten Bedarf für die Grundgesetzänderung.

Alle Grundrechte stehen natürlich auch Kindern zu: etwa die Menschenwürde, das Recht auf körperliche Unversehrtheit und die freie Entfaltung der Persönlichkeit. Zudem hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe das „Kindeswohl“ in unzähligen seiner Urteile als wichtigen Verfassungswert bestätigt. Verfassungsrechtlich gibt es also nichts, was hier korrigiert oder nachgebessert werden müsste.

Natürlich ist noch viel zu verbessern für Kinder: Es gibt auch in der Bundesrepublik Deutschland zu viel Kinder­armut und sozial ungleich verteilte Bildungschancen. Beides erfordert aber komplexe sozial- und bildungspolitische Maßnahmen, die im Detail wieder umstritten sind.

Es hilft überhaupt nicht weiter, wenn dann im Grundgesetz steht, dass bei aller Politik das Wohl der Kindes „zuvörderst“ zu berücksichtigen ist. Auf diesen Satz würden sich dann eben künftig alle mit ihren Konzepten berufen. Das Bundesverfassungsgericht wird in solche sozialpolitische Diskussionen auch sicher nicht als juristischer Schiedsrichter eingreifen.

Das alles spricht nicht dagegen, das Kindeswohl als Wert im Grundgesetz zu verankern. Aber man ändert damit nicht einmal atmosphärisch etwas. Die Betonung von Kinderrechten rennt überall offene Türen ein, das Kindeswohl liegt zumindest verbal allen am Herzen.

Die Grünen schließen mit ihrem Vorschlag also eine Lücke, die es nicht gibt, mit Mitteln, die nichts bewirken. Das ist durchaus die Art von „Wohlfühlpolitik“, die ihnen zurzeit häufiger vorgeworfen wird.

CDU/CSU und SPD werden leider bald mit einem ähnlichen Vorschlag folgen.

inland

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