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Cattenom-Scharmützel vor neuer Runde

Franzosen tricksen Europäischen Gerichtshof aus  ■  Von Gerd Rosenkranz

Berlin(taz) - Einen Monat nachdem der Europäische Gerichtshof den Betrieb der Blöcke I und II des französischen Atomkomplexes in Cattenom für rechtswidrig erklärt hat, demonstriert die Regierung in Paris, was sie von dieser Entscheidung hält: Gar nichts. Mit Datum vom 21.Oktober zog der französische Industrieminister seine illegalen Betriebsgenehmigungen für die beiden 1.300 -Megawatt-Meiler vom Februar 1986 zunächst zurück, um dann noch am selben Tag den weiteren Betrieb der Reaktoren mit zwei neuen Genehmigungserlassen abzusichern. Die neuen Erlasse, die die Ableitung flüssiger und gasförmiger radioaktiver Stoffe aus den beiden AKWs regeln, unterscheiden sich in nichts von den Ableitungsgenehmigungen vom Februar 1986. Das höchste europäische Gericht hatte die Genehmigungen kassiert, weil Frankreich die EG-Kommission nicht rechtzeitig vor der Inbetriebnahme über den radioaktiven Ausstoß der Anlage und mögliche Belastungen der Nachbarländer (Saarland, Luxemburg) unterrichtet hatte. Die saarländische Landesregierung, die gemeinsam mit zahlreichen Kommunen und Bürgerinitiativen gegen Cattenom vor Gericht gezogen war, will prüfen, ob die neuen Genehmigungsbescheide erneut vor dem Verwaltungsgerichtshof in Straßburg angefochten werden können. Außerdem überlegt man in Saarbrücken, ob „aufgrund des jahrelangen rechtswidrigen Betriebs der Blöcke I und II“ eine Schadensersatzklage Aussicht auf Erfolg hätte.

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