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Cannabis im VerkehrEs darf etwas mehr sein

Für Autofahrerinnen und Autofahrer mit THC im Blut gelten ab sofort großzügigere Regeln. Manche wurden aber auch verschärft.

Trotz der Legalisierung von Cannabis gilt: Vorsicht beim Autofahren Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

BERLIN dpa | Für Autofahrerinnen und Autofahrer gelten jetzt neue Bestimmungen und Bußgelder für Cannabis am Steuer. Dazu zählt ein gesetzlicher Grenzwert für den berauschenden Wirkstoff THC ähnlich wie die 0,5-Promille-Grenze für Alkohol. Wer mit 3,5 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) je Milliliter Blut oder mehr unterwegs ist, riskiert künftig in der Regel 500 Euro Bußgeld und einen Monat Fahrverbot. Wird dazu noch Alkohol getrunken, drohen in der Regel 1.000 Euro Buße.

Die Verkehrsregelungen kommen begleitend zur teilweisen Freigabe von Cannabis, die Kiffen und privaten Anbau für Volljährige seit 1. April mit vielen Vorgaben zulässt. Das Bundesverkehrsministerium erklärte, das in Kraft getretene Gesetz schaffe Rechtssicherheit und Rechtsklarheit. Mit besonderen Regelungen für Fahranfänger und junge Fahrer werde ein Beitrag zur Verkehrssicherheit geleistet.

Wie bei Alkohol gibt es in der zweijährigen Führerschein-Probezeit und für Fahrer und Fahrerinnen unter 21 Jahren nun auch ein Cannabis-Verbot – die Grenze von 3,5 Nanogramm gilt also nicht. Bei Verstößen drohen in der Regel 250 Euro Buße.

Bisher galt die strikte Linie, dass schon beim Nachweis von THC Folgen drohten. Dafür gab es keinen Grenzwert, in der Rechtsprechung etablierte sich aber ein Wert von 1 Nanogramm. Beim Verkehrsgerichtstag sprachen sich Experten aber schon 2022 für eine „angemessene“ Heraufsetzung aus. Denn der Wert sei so niedrig, dass viele sanktioniert würden, bei denen sich eine Fahrsicherheitsminderung nicht begründen lasse. Unter anderem von Polizeivertretern kam aber auch Kritik.

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10 Kommentare

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  • So schön es ist, dass der Grenzwert angehoben wurde ist dieser immer noch nur halb so hoch wie in den Niederlanden und, und das ist ärgerlicher, erlaubt immer noch keinen Rückschluss auf den aktuellen Zustand des Probanden.

  • "Großzügeren Regeln"? Vorher gab es gar keine, sondern, wie im Artikel angemerkt, ein durch Rechtssprechung etablierter Grenzwert. Jetzt gibt es eine gesetzliche Regelung die deutlich unter der Empfehlung der Experten liegt und im Vergleich zu Alkohol deutlich strenger ist.

    • @EDL:

      Aus Neugier



      Welche Empfehlung meinen Sie? Haben Sie dazu eine Quelle die Sie verlinken können?



      Danke im Vorraus :)

      • @Rabenbote:

        Gut, vielleicht etwas falsch ausgedrückt. Die Expertenkommision hat die aktuelle Studienlage herangezogen. Laut aussagen des Hanfverbands sprachen sich einige Experten für einen höheren Wert aus.

        Wissenschaftlich nachgewiesen ist ein erhöhtes Unfallrisiko bis 7 ng jedenfalls nicht.

        Tabellarische Übersicht der Studienlage auf Seite 5:

        bmdv.bund.de/Share...rassenverkehr.html

        Grenzwerte in anderen Ländern:



        - Portugal: 6,0 ng



        - Niederlande: 5,0 ng



        - Polen, Großbritannien, Tschechien: 4,0 ng



        - Kanada: Anfänger 2 ng/Blut, erfahrene Fahrer 5 ng/Blut



        - einige US-Bundesstaaten: 10 ng

  • Sag an... jetzt also doch. Warum nicht gleich von Anfang an ?



    Die Erkenntnisse auf denen sich die Änderung stützt sind ja seid Jahren bekannt.



    Aber vermutlich besser spät als nie.

  • Ich hätte bis vor kurzem nicht geglaubt, daß ich das noch erleben darf.

    • @Nobodys Hero:

      Gleicher Text, nur muss statt darf.

      • @Stoffel:

        😊

  • Das ist jetzt etwas off-topic aber wie ist das eigentlich mit dem Cannabis-Kosum in Pflegeeinrichtungen (also durch die Bewohner) ?



    Ist das erlaubt?

    • @Bolzkopf:

      Cannabis ist legal ... wie Alkohol ... mit dem kleinen feinen Unterschied, dass Cannabis auch Medizin ist und nun verschrieben werden kann, wie bspw. 800er Ibuprofen. Diesbezüglich darf eine Pflegeeinrichtung mind. vom Arzt verschriebenes Cannabis kaum verbieten.