: CSU will Beschleunigungsgesetz nur bei Grundgesetzänderung
München/Bonn (ap/dpa) — Die CSU macht ihre Zustimmung zum Bonner Asylbeschleunigungsgesetz und dem auf europäischer Ebene beschlossenen Schengener Abkommen davon abhängig, daß gleichzeitig der Asylartikel im Grundgesetz geändert wird. Dies kündigte der Parteivorsitzende, Bundesfinanzminister Theo Waigel, im 'Bayernkurier‘ an. Er forderte, mit der Grundgesetzänderung müsse der Rechtsweg für abgelehnte Asylbewerber ausgeschlossen werden. „Sonst werden die letzten Dinge schlimmer sein als die ersten“, schrieb der CSU-Chef in dem Parteiblatt. Waigel ermahnte die Schwesterpartei CDU, bei der Debatte um das Asylrecht „mit einer Zunge“ zu sprechen. Ansonsten sei ein glaubwürdiges Erscheinungsbild der Unionsparteien unmöglich. Der CSU-Chef warnte den Koalitionspartner FDP sowie die Sozialdemokraten, nicht länger in einer „den politischen Extremismus fördernden Verweigerung“ zu verharren. Falls die beiden Parteien weiterhin eine Grundgesetzänderung ablehnten, würde die CSU eine namentliche Abstimmung im Bundestag erwirken.
Die stellvertretende SPD-Partei- und Fraktionsvorsitzende Herta Däubler-Gmelin hat sich gegen ein Recht auf Zuwanderung für ausländische Flüchtlinge ausgesprochen. Sie stellte außerdem die Mitwirkung zu einer Verfassungsänderung beim Asylrecht in Aussicht, wenn es zu einer europäischen Harmonisierung auf der Grundlage der Genfer Flüchtlingskonvention kommt. „Schutz vor politischer Verfolgung ja, Recht auf Zuwanderung nein“, sagte sie.
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