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CDU schützt millionenschwere Chefärzte

■ Beschneidung der Privilegien von Chefärzten an Unikliniken droht zu scheitern

Die Initiative der Bündnisgrünen, die millionenschweren Nebeneinkünfte der Chefärzte an den Unikliniken zu begrenzen, droht zu scheitern. Vor der heutigen Abstimmung im Hauptausschuß ist noch unklar, ob die nötige Mehrheit für den entsprechenden Antrag zustande kommt.

Der SPD-Antrag, der den ursprünglichen Antrag der Grünen abgewandelt hat, sieht vor, daß die Chefärzte künftig einen höheren Prozentsatz ihrer Nebeneinkünfte an die Klinik abführen müssen. Der entscheidende Punkt: Die Behandlung von Privatpatienten soll künftig über die Klinik abgerechnet werden. Bisher melden die Chefärzte ihre Nebeneinkünfte freiwillig an die Klinik. Eine Kontrollmöglichkeit besteht daher nicht. Außerdem sollen die Chefärzte künftig stärker zur Nutzung von teuren Apparaten wie Computertomographen herangezogen werden. Künftig müßte auch der im Honorar enthaltene Anteil zur Refinanzierung der High-Tech- Geräte an die Klinik abgeführt werden.

Die 150 Chefärzte an den Unikliniken erzielten 1992 zusätzlich zu ihren Jahreseinkommen von 150.000 Mark zusammen Nebeneinkünfte von 40 Millionen Mark. Während 62 Chefärzte mit der Behandlung von Privatpatienten bis zu 100.000 Mark dazuverdienten, können die 16 Chefärzte mit über 800.000 Mark Nebeneinkünften im Jahr 1992 zu den Millionären gezählt werden.

Nach einer Anhörung im Februar 1994 war die SPD noch zu dem Ergebnis gekommen, daß es einen „dringenden Änderungsbedarf“ gibt. Jetzt sind zwei ihrer Gesundheitspolitiker „umgekippt“. Die CDU signalisierte im April vergangenen Jahres noch die Bereitschaft, stärkere Abgaben der Nebeneinkünfte mitzutragen. Im Wissenschaftsausschuß stimmte sie im Juni 1994 jedoch gegen den SPD-Antrag, der damals mit den Stimmen der SPD und der Opposition angenommen wurde.

Ein von Wissenschaftssenator Manfred Erhardt (CDU) vorgelegter Antrag, der weit hinter dem SPD-Antrag zurückblieb, fiel Anfang März dieses Jahres im Wissenschaftsausschuß durch. Erhardt kündigte daraufhin an, daß er einen Parlamentsbeschluß nicht vollziehen werde. Der Bündnisgrüne Bernd Köppl hat Erhardt vorgeworfen, eine „lupenreine Lobbypolitik“ zu betreiben.

Rechtlich betrachtet, kann das Parlament dem Senator tatsächlich nicht vorschreiben, daß er die Nebentätigkeitsordnung ändern muß. Von einer positiven Entscheidung des Hauptausschusses erhofft sich der wissenschaftspolitische Sprecher der SPD, Bert Flemming, dennoch eine „Signalwirkung“. Dorothee Winden

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